Dürfen Kirchen und Burgen bald nicht mehr angestrahlt werden?

Überall im Landkreis Gießen werden Baudenkmäler nachts angestrahlt. Damit könnte bald Schluss sein. Das neue Bundesnaturschutzgesetz verbietet unnötige Lichtverschmutzung.
Gießen – Gerade in der Weihnachtszeit werden viele Baudenkmäler nachts angestrahlt: Egal ob die Nonnenröther Kirche, die Kirche in Oberkleen oder die Burg Cleeberg - sie sind Hingucker. Doch damit könnte es 2022 vorbei sein. Eigentlich wollte der Umweltausschuss der Gemeinde Langgöns über die neue Straßenbeleuchtung für Espa diskutieren. Doch die wurde an diesem Abend fast zur Nebensache.
Beleuchtung im Kreis Gießen: Ab März dürfen Leuchten nur noch nach unten abstrahlen
Sven Dressel von der AEC Illuminazione aus Neu-Anspach hatte im Auftrag der Gemeinde das vorhandene Laternennetz geprüft und bereits erste Pläne vorbereitet, da flatterte das neue Bundesnaturschutzgesetz ins Haus. Im März 2022 soll es in Kraft treten. Darin heißt es im Paragraph 41a, dass wildlebende Tiere und Pflanzen vor vermeidbaren Lichtimmissionen zu schützen sind. Dies gilt sowohl für neue Straßenlaternen als auch Werbetafeln und die Beleuchtung von Grundstücken. Aber auch alte Anlagen sind betroffen: »Bestehende Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen sind nach Maßgabe einer Rechtsverordnung um- oder nachzurüsten.«
Dressel erläuterte, dass dies bedeutet, dass Leuchten nur nach unten abstrahlen dürfen. Damit würden sogenannte Pilzkopfleuchten ab dem 1. März 2022 praktisch verboten. Gleichzeitig habe das neue Gesetz Auswirkungen auf die Beleuchtung von Baudenkmälern. Meist werden diese von unten angestrahlt - und das wäre dann nicht mehr möglich, sagte Dressel. Einige Bundesländer hätten schon Regelungen getroffen, damit zumindest in bestimmten Jahreszeiten das Anstrahlen möglich bleibt.
Der Beleuchtungsexperte sprach noch ein weiteres Problem an: die Lichtfarbe. Die meisten LED-Straßenbeleuchtungen liegen bei 4000 Kelvin und mehr - ein bläulich kaltes Licht. Da Insekten dieses für den Mond halten könnten, würde eine Obergrenze von 3000 Kelvin eingeführt - ein eher gelbliches Licht. Dressel sagte, dass noch in rechtlicher Klärung sei, ob nun die vorhandenen LED-Beleuchtungen damit illegal werden und ausgetauscht werden müssen.
Beleuchtung im Kreis Gießen: Verordnung des Bundesnaturschutzgesetzes gegen Lichtverschmutzung kommt
Das Hessische Umweltministerium erklärte auf Anfrage: »Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes durch ein Artikelgesetz ist zwar verkündet, aber bisher nur in Teilen in Kraft getreten.« Beleuchtungsparagraph 41 werde erst dann gültig, wenn das Bundesumweltministerium die zugehörige Verordnung verabschiedet habe. Danach gelte er zunächst nur für neu errichtete Beleuchtungsanlagen.
»Für die Umrüstung bestehender Beleuchtungen kann die neue Verordnung Regelungen treffen. Auch die Beleuchtung von historischen Gebäuden oder der Einsatz von Bewegungssensoren kann dort geregelt werden«, teilt das Ministerium mit. Es rät den Kommunen dazu, aufmerksam zu beobachten, welche Verordnung das Bundesumweltministerium in nächster Zeit erlässt.
Generell gelte die Prüfung, ob eine Beleuchtung naturschutztechnisch unproblematisch ist, bereits jetzt zum Standard von Bebauungsplänen. »Die Gesetzesänderung konkretisiert lediglich erstmalig die Vorgaben und definiert Regelfälle.« Bereits jetzt empfehle das hessische Energieministerium, dass Lampen so angebracht werden, dass sie Straßen und Wege beleuchten, aber nicht in den Himmel und auf umliegende Häuser abstrahlen.
Künftige Beleuchtung im Kreis Gießen am Beispiel von Espa
Am Beispiel Espa zeigt sich, wie die zukünftige Gesetzeslage umgesetzt werden könnte. Zum einen sollen LED-Leuchten zum Einsatz kommen, die nur nach unten abstrahlen. Vorhandene Laternenmasten sollen erhöht, versetzt oder ergänzt werden, damit die Straßen optimal ausgeleuchtet werden. Zusätzlich sollen die Laternen »intelligent« werden: Sie erhalten (für Fledermäuse unbedenkliche) Radarsensoren.
Ist kein Mensch da, dimmen sich die Lampen innerhalb von drei Minuten herunter. Machen die Sensoren ein Auto, einen Fußgänger oder einen Radler aus, drehen sie das Licht auf - angepasst an die Bewegungsgeschwindigkeit. Aufgrund der derzeit hohen Baustellenkosten wird die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Espa rund 300.000 Euro kosten. Der Umweltausschuss gab dafür grünes Licht.
Auch im benachbarten Wetteraukreis wird die Lichtverschmutzung am Beispiel der Stadt Bad Nauheim diskutiert.