Landkreis Gießen liegt nicht mehr im Sperrgebiet
Gießen (pm). Der Landkreis Gießen liegt mit Ausnahme der Gemeinde Langgöns nicht mehr in der Sperrzone der Blauzungenkrankheit. Dies bedeutet für die heimischen Landwirte und Viehhalter erhebliche Erleichterungen für Handel und Transport.
Seit Januar 2019 befand sich der Landkreis in der Sperrzone der Blauzungenkrankheit, weil in Rheinland-Pfalz ein größerer Ausbruch der Tierseuche festgestellt wurde. Das Sperrgebiet musste für mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden, erklärt Dr. Stefanie Graff, die als Amtstierärztin am Veterinäramt den Bereich der Tierseuchen-Prävention verantwortet.
Während der Zeit im Sperrgebiet galten für den Viehtransport und Handel Einschränkungen. Mit Aufhebung der Sperrzone ist nun in einem Großteil des Landkreises wieder der Handel und Transport empfänglicher Tiere ohne Einschränkungen möglich. Lediglich Langgöns bleibt vorerst im Sperrgebiet der Blauzungenkrankheit und unterliegt weiterhin den Auflagen und Einschränkungen.
Für Menschen nicht gefährlich
Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Empfänglich für die Blauzungenkrankheit sind alle Wiederkäuer, also neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Büffel, Rehe, Lamas und Alpakas.
Die Blauzungenkrankheit ist eine nichtansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern, die durch das Bluetongue-Virus (Blauzungen-Virus, BTV) verursacht wird. Das Virus wird von Gnitzen, das sind blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege verbreitet. Das Virus kann bis zu 60 Tage im Blut infizierter Wiederkäuer zirkulieren und mit modernen Diagnostikmethoden nachgewiesen werden.
Beim Blauzungenseuchenzug 2006 bis 2009 erkrankten viele Tiere schwer, es kam zu vielen Todesfällen. Beim aktuellen Blauzungenseuchengeschehen in Deutschland war der Anteil an erkrankten und verendeten Tieren gering. Das Virus wurde im Rahmen von Handelsuntersuchungen bei gesunden Tieren diagnostiziert.
Weiter impfen
Der letzte Blauzungen-Fall in Deutschland wurde im Februar 2021 aus Rheinland-Pfalz gemeldet. Dieser Fall zeigt, dass weiterhin Fälle auftreten können. Deshalb empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises Gießen den Landwirten die Fortführung der BT-Impfung, auch wenn die Restriktionszonen nun aufgehoben werden.
Die Allgemeinverfügung, eine Übersichtskarte über die Sperrzonen, die für Tierhalter nötigen Formulare sowie weitere Informationen zu den sogenannten Verbringungsregelungen und zur Impfung können auf der Internetseite des Landkreises (www.lkgi.de) eingesehen werden. Für weitere Infos steht der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter 06 41/93 90-62 00 zur Verfügung.