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Ex-Parkour-Trainer aus dem Kreis Gießen erneut verurteilt – Drei Fälle von Vergewaltigung

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Von: Jonas Wissner

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Die Strafkammer am Landgericht sieht die Schuld des Angeklagten als erwiesen an.
Die Strafkammer am Landgericht sieht die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. © Kays Al-Khanak/Archiv

Dreimal hat ein heute 37-Jähriger einen Jugendlichen nach obszönen Trinkspielen vergewaltigt, davon ist das Landgericht überzeugt. Nun ist der Mann verurteilt worden - bereits zum zweiten Mal wegen sexuellen Missbrauchs.

Gießen – Nach gut 25 Minuten Beratung stand das Urteil am Freitagnachmittag fest: Wegen der dreimaligen Vergewaltigung eines damals 15-Jährigen hat das Landgericht einen 37-Jährigen aus dem Kreis Gießen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Darin einbezogen ist ein Urteil des Gießener Amtsgerichts von 2019. Damals war der Ex-Parkour-Trainer wegen sexueller Handlungen an einem 13-Jährigen schuldig gesprochen worden. Die damalige Haftstrafe: insgesamt drei Jahre.

Die Strafkammer sei überzeugt, dass der Mann vor sechs Jahren in drei Fällen »schweren Missbrauch« an einer »widerstandsunfähigen Person« begangen habe, so Vorsitzende Richterin Dr. Kathrin Exler. Dass der damals 15-Jährige, im Verfahren auch Nebenkläger, sich nicht wehren konnte, habe der Angeklagte selbst verursacht: Bei Treffen in seiner ausgebauten Scheune habe er den Alkoholkonsum des Opfers und weiterer Jungen »erheblich gefördert«. Mehrfach war im Prozess von hemmungslosem Konsum von Bier und Hochprozentigem die Rede - und von »Trinkspielen« mit obszönen, sexualisierten Aufgaben, die der Angeklagte gestellt habe.

Urteil wegen Vergewaltigungen im Kreis Gießen: Keine objektiven Beweise

Der 37-Jährige habe den Jugendlichen vorgegeben, »sie in Zeiten des Erwachsenwerdens an Grenzerfahrungen heranzuführen«, sagte Exler in der Urteilsbegründung. »Er kompensierte durch Nähe seine soziale Vereinsamung.« In diesem Kontext soll es zu mindestens drei Vergewaltigungen bei Trinkabenden mit Übernachtung in der Scheune gekommen sein, daran hatte die Kammer letztlich keinen Zweifel. Demnach hat der Mann sich jeweils auf den wehrlosen Jungen (»volltrunken und im Halbschlaf«) gelegt und ihn vergewaltigt.

Objektive Beweise für die Taten lagen nicht vor, es stand Aussage gegen Aussage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, ebenso die Nebenklage. Verteidiger Philipp Kleiner hatte auf Freispruch plädiert - auch wegen »Detailarmut und Emotionslosigkeit« in der Aussage des Nebenklägers, die gegen dessen Glaubwürdigkeit sprächen.

Zwar sprach das Gericht den Mann in einem vierten Missbrauchsfall frei. Diesen wollte ein anderer Junge beobachtet haben, das Opfer konnte ihn aber nicht im Detail bestätigen. Ein »Verfolgungsinteresse« seitens der beiden jungen Männer sehe man jedenfalls nicht, so Exler. »Wir sind uns sicher, dass es sich nicht um eine falsche Verdächtigung gehandelt hat.«

Urteil wegen Vergewaltigungen im Kreis Gießen: Aussagen des Opfers »völlig konsistent«

Nachdem der Zeuge den Vorwurf der Vergewaltigung im Kontext des ersten Verfahrens geäußert hatte, wollte der jetzige Nebenkläger dies damals nicht bestätigen. Doch nun habe er plausibel erklärt, dass er sich geschämt habe, es »totschweigen« wollte, wie Exler sagte. Seine jüngeren Aussagen seien »völlig konsistent« - soweit das nach sechs Jahren und angesichts seines damaligen Zustands »wie in Trance« möglich sei. Auch habe eine Sachverständige bestätigt, dass die Vergewaltigung trotz Trunkenheit von Täter und Opfer anatomisch möglich sei.

In der Haft, die er schon verbüßt, macht der Mann eine Therapie und eine Ausbildung, das wurde zu seinen Gunsten gewertet. Gegen ihn sprechen laut Exler die »kriminelle Tatvorbereitung« und eine »gewisse Dauer der Übergriffe«. Und: »Die Vertrauensposition ist ganz erheblich ausgenutzt worden.« Das bestehende Berufsverbot als Lehrer, Trainer oder Betreuer von Jugendlichen bestätigte die Kammer und untersagte zudem den beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen männlichen Geschlechts unter 16 Jahren für weitere fünf Jahre.

Exler griff auch die Biografie des Angeklagten auf, die auch durch den frühen Tod des Bruders geprägt sei. Seit 1996 habe er Kampfsport betrieben, »zog sich aber mit seinen Sorgen zurück«, so Exler. Schließlich habe er ein Lehramtsstudium begonnen, aber wieder abgebrochen. Über mehrere Jahre war er als Aushilfslehrer an einer Gesamtschule im Kreis tätig, lernte so auch Jugendliche kennen, gab ihnen teils privaten Parkour-Unterricht - und band sie so immer enger an sich.

Urteil wegen Vergewaltigungen im Kreis Gießen: Revision möglich

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte zwar teils Reue gezeigt, die konkreten Vorwürfe aber bestritten. »Ich will mich auf jeden Fall dafür entschuldigen, dass ich in dieser schweren Lebensphase nicht die Kraft und auch nicht den Mut hatte, mir Hilfe zu suchen«, sagte er und spielte womöglich auf den Tod seiner Mutter an. Er hätte »nicht zulassen dürfen«, dass es zu der »Beziehung« und den Trinkspielen gekommen sei - dafür wolle er »in aller Form um Entschuldigung bitten« und arbeite dies nun in einer Therapie auf. Dass er den Jungen vergewaltigt habe, stritt er aber erneut ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Kleiner sagte im Anschluss auf GAZ-Anfrage, er werde über einen möglichen Revisionsantrag nun mit seinem Mandanten sprechen.

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