Diese neuen Corona-Regeln gelten aktuell im Kreis Gießen

Die Inzidenzen in Hessen steigen weiter, im Kreis Gießen zuletzt auf 123,7. Um die Pandemie einzudämmen, gelten ab Mitte November strengere Maßnahmen und Regeln in der Region.
Gießen - Die Corona-Lage verschärft sich immer weiter. Das RKI meldete zuletzt eine 7-Tage-Inzidenz im Kreis Gießen von über 120. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung reagiert auf die kritische Situation im Bundesland mit strengeren Maßnahmen. Die verschärften Regelungen der sogenannten „Warnstufe 1“ sollen die Pandemie wieder eindämmen und die Infektionszahlen senken. Sie gelten künftig auch im Kreis Gießen.
„Mit unserem Maßnahmenpaket wollen wir insbesondere die gefährdeten Gruppen schützen“, so Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden am Montag (9.11.2021). Die Maßnahmen werden ab Donnerstag, 11. November, auch im Kreis Gießen in Kraft treten.
Corona-Maßnahmen im Kreis Gießen: PCR-Testpflicht für Ungeimpfte bei 3G-Veranstaltungen
Für Ungeimpfte könnte die neue „Warnstufe 1“ kostspielig werden, denn ab dem 11. November gibt es strengere Auflagen bei 3G-Veranstaltungen. In Zukunft müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, einen gültigen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus, um an den Veranstaltungen teilzunehmen. Kinder und Jugendlichen sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen weiterhin nur einen Antigenschnelltest.
Derzeit wird die 3G-Regel in der Gastronomie, bei Messen, im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten angewendet, heißt es vonseiten der hessischen Landesregierung. Für festangestelltes Personal reichen zwei Arbeitgebertests pro Woche aus.
Strengere Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz: Bei Kundenkontakt gilt 3G-Regel
Am Arbeitsplatz werden künftig strengere Corona-Maßnahmen gelten. Auch hier kommt die 3G-Regel zum Einsatz, sofern die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben, wie beispielsweise in Supermärkten, dem öffentlichen Personennahverkehr oder beim Friseur. Damit setzt das Land Hessen auf eine Strategie des Bundes und verpflichtet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Nutzung der Testmöglichkeit am Arbeitsplatz. Zweimal pro Woche muss ein negativer Nachweis erbracht werden.
Großveranstaltungen im Kreis Gießen während Corona: Maximalquote für Events in der Wetterau
Großveranstaltungen sollen trotz der kritischen Corona-Lage weiterhin stattfinden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmenden müssen in Zukunft mindestens 90 Prozent der Anwesenden geimpft oder genesen sein. Der Anteil an ungeimpften, getesteten Menschen darf bei maximal zehn Prozent liegen.
Corona-Maßnahmen an Schulen in Gießen und Umgebung: Testpflicht wird ausgeweitet
Bisher mussten Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche einen negativen Corona-Test* vorweisen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Diese Maßnahme wird bis zum 31.01.2022 intensiviert, so dass Kinder und Jugendlich nun wöchentlich drei negative Testnachweise erbringen müssen. Alle Test können nach wie vor kostenlos in der Schule gemacht werden.
Neue Corona-Regeln im Kreis Gießen und ganz Hessen: Diese Maßnahmen gelten ab dem 11. November
- Ungeimpfte Person dürfen eine 3G-Veranstaltung nur noch mit einem gültigen PCR-Test besuchen – ein Antigenschnelltest reicht nicht mehr aus.
- Auch am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel, sofern Kundenkontakt besteht. Ungeimpfte Arbeitende müssen sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen.
- Auf Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Personen dürfen maximal zehn Prozent der Anwesenden ungeimpft sein.
- Um am Schulunterricht teilzunehmen, werden künftig drei negative Testnachweise pro Woche nötig sein.
Corona-Lage im Kreis Gießen: Wie geht es weiter?
Die Corona-Situation verschlechtert sich immer weiter, nicht nur im Kreis Gießen, sondern deutschlandweit. Um die Lage wieder in den Griff zu bekommen, plant die hessische Landesregierung eine Informationsoffensive für Auffrischungsimpfungen: „Wir wissen mittlerweile, dass der Impfschutz nach einem halben Jahr langsam nachlässt. Deshalb werben wir noch gezielter für Auffrischimpfungen und schreiben jetzt beispielsweise alle Hessinnen und Hessen über 70 Jahre erneut persönlich an, für die die Stiko die Auffrischung ausdrücklich empfiehlt“, so Bouffier und Klose.
Außerdem soll die Wiedereinführung der kostenlosen Corona-Tests diskutiert werden. Angesichts der stagnierenden Impfquote wurden die Tests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig. Dadurch sollten mehr Menschen zur Corona-Impfung bewegen werden. (aa/laf)