Kreis erinnert an Abfallgebühren
Gießen (pm). Am 15. Februar sind für Grundstückseigentümer im Landkreis Gießen die Abfallgebühren für dieses Jahr fällig. Der Fachdienst Abfallwirtschaft erinnert Gebührenpflichtige deswegen an die rechtzeitliche Zahlung, da bei gleichbleibenden Konditionen kein Gebührenbescheid zugesandt wird. Für eine einfache und bequeme Zahlungsweise empfiehlt der Landkreis ein SEPA-Lastschriftverfahren.
Betroffene Grundstückseigentümer bekommen nicht jährlich einen Gebührenbescheid zugesandt. Der zuletzt übersandte Gebührenbescheid ist weiterhin gültig, da die Höhe der Gebühren seit 2014 unverändert ist. Der Fachdienst Abfallwirtschaft bittet darum, die Abfallgebühren unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten. Spätestens bis zur Fälligkeit am 15. Februar 2022 sollte die Zahlung erfolgt sein. Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach dem Stichtag ein, so ist die Kreiskasse verpflichtet, die fälligen Beträge anzumahnen oder zwangsweise einzuziehen.