Kanalreiniger darf Dienste nicht mehr anbieten
Gießen (pm). Es bleibt dabei: Eine in die Kritik geratene Kanal- und Rohrreinigungsfirma aus dem Kreis Gießen darf ihre Geschäfte nicht mehr ausüben. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen am Montag entschieden. Das Gericht hat einen Eilantrag des Unternehmens gegen eine vom Regierungspräsidium Gießen ausgesprochene Gewerbeuntersagung abgelehnt. Das Gericht ist der Überzeugung, dass besagte Firma nicht die Gewähr bietet, das Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß zu betreiben.
Das RP Gießen hatte der Firma, wie auch deren Geschäftsführer, Ende März die Geschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt. Hintergrund waren unter anderem zahlreiche strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Firma. So lagen allein 51 Strafanzeigen zwischen April 2019 und Februar 2022 vor. Vom Amtsgericht Kaufbeuren war der Geschäftsführer bereits zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro wegen Wuchers in besonders schwerem Fall verurteilt worden.
Das Unternehmen vertrat im gerichtlichen Verfahren die Auffassung, die Straftatbestände des Betruges oder des Wuchers seien nicht erfüllt. Ein etwaiges Fehlverhalten von Mitarbeitern und Monteuren sei der Firma nicht zuzurechnen. Diese Auffassung hat das Gericht nicht geteilt.
Die aus den Verwaltungsakten ersichtlichen Verhaltensweisen der Monteure des Unternehmens genügten, um ein rücksichtsloses und schädliches Handeln der Firma zu belegen, indem sie eine Notfallsituation der Kunden ausnutze und überzogene Preise erhebe. Zudem träten Mitarbeiter gegenüber den Kunden mitunter auch bedrohend auf. Trotz der zahlreichen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hätte sich an dieser Praxis bis zuletzt nichts geändert.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.