Jetzt aktuelle Tierbestände melden
Gießen (pm). Wer Nutztiere hält, muss bis spätestens 14. Januar aktuelle Angaben zum Bestand machen - darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin. Die Meldungen sind erforderlich bei der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden. Wer Schweine, Schafe oder Ziegen hält, muss zugleich Angaben an den Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (HVL) in Alsfeld senden.
Die Meldepflicht gilt für alle Nutztierhaltungen - egal ob landwirtschaftlich oder hobbymäßig. Sie umfasst auch Pferde.
»Durch die aktuellen Melderegister kann das Veterinäramt gezielt und schnell handeln, falls eine Tierseuche ausbricht«, erklärt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen, des Landkreises Gießen. »Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Betroffenen der Meldepflicht rechtzeitig nachkommen.«
Auch Fischhaltung betroffen
Wichtig für alle, die sich Nutztiere anschaffen: Die Haltung muss zu Beginn immer dem Veterinäramt, dem HVL und der Tierseuchenkasse mitgeteilt werden. Dies gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Esel, Geflügel und Laufvögel wie Strauße oder Emus, ebenso für Kameliden wie Lamas oder Alpakas. Auch Gehegewild und sonstige Klauentiere, etwa Wildschweine in Haltungen, fallen unter die Meldepflicht. Imker müssen Zahl und Standort ihrer Bienenvölker beim Veterinäramt mitteilen. Wer nicht über einen Verein dem Landesverband Hessischer Imker angehört, muss die Völker zudem selbst bei der Tierseuchenkasse registrieren. Betroffen von der Meldepflicht sind auch Fischhaltungen - diese müssen dem Veterinäramt und dem HVL gemeldet werden, wenn es eine Verbindung zu einem öffentlichen Gewässer, aber keine Anlage zur Abwasseraufbereitung gibt. Die Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse ist für Fischhaltungen ausgesetzt. Nicht nur der Beginn, sondern auch wesentliche Änderungen der Haltung sind mitzuteilen - etwa die Aufgabe der Haltung.
Formulare für die Meldung ans Veterinäramt gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkgi.de, Menüpunkt Gesundheit, Soziales, Migration - Tiere und Verbraucherschutz - Bekämpfung von Tierseuchen.
Für Meldungen und Fragen ist das Veterinäramt erreichbar unter der Telefonnummer 06 41/93 90-62 00, per Fax: 06 41/93 90-62 14 oder per E-Mail an: poststelle.avv@ lkgi.de.