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»Und wieder röhren die Sägen«

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Holzarbeiten im Feldheimer Wald stießen bereits Anfang des Jahres auf Kritik. Jetzt fallen hier weitere Bäume. ARCHIV © Ursula Sommerlad

Hungen (us/pm). Die Holzernte im Feldheimer Wald gab bereits zu Jahresbeginn Anlass für kritische Fragen. Jetzt werden zwischen Hungen und Inheiden erneut Bäume eingeschlagen. Darauf weist der Naturschutzbund Horlofftal in einer Pressemitteilung hin. Man sei von Spaziergängern auf die weitergehende Holzwerbung aufmerksam gemacht und zur Positionierung aufgefordert worden.

Kurzer Rückblick: Bei der Holzernte Anfang des Jahres hatten schwere Fahrzeuge knietiefe und breite Spuren im durch die vielen Regenfälle durchnässten Waldboden hinterlassen. Das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde hatte auf Nachfrage dieser Zeitung von Schäden gesprochen, »die so nicht hätten entstehen sollen«. Andererseits gebe es aber auch Bereiche, die nicht zu beanstanden seien. Insgesamt hatte die Aufsichtsbehörde Verständnis für das Vorgehen des privaten Waldbesitzers, der Forstbetrieb Solms-Laubach, im matschigen Wald geäußert und vor einem späteren Ausführen der Arbeiten gewarnt: Es könnte während der Brut zur Setzzeit zu Störungen der Tierwelt führen.

Jetzt ist Brut- und Setzzeit und »wieder röhren die Sägen«, wie der NABU Horlofftal sarkastisch schreibt. Der Naturschutzverband kann die Einschätzung der Oberen Forstbehörde beim RP nicht nachvollziehen. Ein intakter Waldboden sei wichtig für die flächenhafte Wasserrückhaltung, für die Anreicherung von Grundwasser sowie das Speichern von CO2. »Jeder Selbstwerber von Brennholz wäre bei einem solch bodenschädlichen Verhalten völlig zu Recht des Waldes verwiesen worden«, heißt es in der Pressemitteilung in der Rückschau auf die bei der Holzernte im Winter entstandenen Schäden.

Nun seien im vorderen Teil des Feldheimer Waldes in einem Bestand aus mittlerem Stammholz wiederum Bäume gefällt worden; mitten in einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche heimische Vogelarten, wie man an deren vielstimmigem Gesang unschwer erkennen könne. »Inwieweit dies mit der »guten fachlichen Praxis der Forstwirtschaft« sowie dem Naturschutzgesetz vereinbar ist, müssten nun die Obere Forstbehörde und die für den Artenschutz zuständige Untere Naturschutzbehörde klären, fordert der NABU Horlofftal und merkt an: »Jede Privatperson macht sich fast strafbar, wenn sie während der Brut- und Setzzeit im Garten ein paar Hecken zurückschneidet.«

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