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Kreis Gießen: Geflügelpest breitet sich aus – Sperrzone eingerichtet

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Von: red Redaktion

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Die Geflügelpest breitet sich in Hessen aus. Im Kreis Gießen sind jetzt Sperrzonen eingerichtet worden.

Hungen/Gießen – Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Utphe müssen alle Haltungen in angrenzenden Gebieten strikte Vorkehrungen treffen. Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die der Landkreise erlassen hat. Sie tritt heute in Kraft. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit hatte zuvor den Verdacht auf eine Infektion mit dem Erreger H5 der Geflügelpest in dem betroffenen Betrieb in Utphe bestätigt.

Die vom Veterinäramt festgelegten Vorkehrungen betreffen alle Haltungen in einem Umkreis von bis zu zehn Kilometern um Utphe. Betroffen sind damit das Stadtgebiet Hungen, Teile von Lich, Laubach und Teile des angrenzenden Wetteraukreises. Festgelegt wurde eine sogenannte Sperrzone – diese wiederum umfasst eine Überwachungszone (zehn Kilometer rund um den betroffenen Betrieb) sowie eine Schutzzone (drei Kilometer rund um den betroffenen Betrieb). Innerhalb der Schutzzone gelten nochmals verschärfte Regelungen.

Geflügelpest in Hessen: Vögel im Kreis Gießen müssen drinnen bleiben

Betroffen sind sämtliche Haltungen von Geflügel – egal ob privat oder gewerblich. Darüber hinaus alle Haltungen von anderen Vogelarten, die über eine private Haltung innerhalb des Hauses – zum Beispiel von Ziervögeln im Zimmer – hinausgehen.

Geflügelpest im Raum Gießen ausgebrochen: Jetzt wurde eine Sperrzone eingerichtet.
Geflügelpest im Raum Gießen ausgebrochen: Jetzt wurde eine Sperrzone eingerichtet. (Archivbild) © Sina Schuldt/dpa

Innerhalb der Überwachungs- und Schutzzone gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Die Vögel müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge von oben und ein Eindringen von Wildvögeln von der Seite verhindert. Verantwortliche haben täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind. Erhöhte Todesraten müssen sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Sperrzone im Kreis Gießen: Das gilt es zu beachten

An Ein- und Ausgängen von Ställen müssen Desinfektionsmöglichkeiten vorhanden sein. Betriebe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden, die anschließend zu desinfizieren ist. Es ist nicht zulässig, Vögel aus der Sperrzone heraus- oder in die Sperrzone hineinzubringen.

Weitere Informationen

Auf der Website des Landkreises Gießen finden sich weitere Informationen.

Eier dürfen nicht aus den Betrieben herausgebracht werden. Lediglich die Abgabe über EU-zugelassene Packstellen ist mit Sondergenehmigung möglich. Auch Frischfleisch darf nur auf dem Gelände des jeweiligen Betriebs verbleiben.

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