Künftig zwei Stellplätze pro neuer Wohnung
Hungen (pm). Wer neuen Wohnraum schafft, muss auch für die notwendigen Stellplätze sorgen. Dies regelt in der Stadt Hungen die neugefasste Stellplatzsatzung. Für einen Neubau müssen künftig mehr Stellplätze nachgewiesen werden. Pro neuer Wohneinheit sind nun zwei Stellplätze statt bisher 1,5 erforderlich. Bis zu einem Viertel der Stellplätze pro Wohnhaus können dabei durch Fahrradabstellanlagen ersetzt werden.
Vier Fahrradstellplätze ersetzen dabei einen Autostellplatz.
Für die Gestaltung der Stellplätze werden bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Größe und der Beschaffenheit der Fläche gemacht. So müssen die Bauherren etwa pro fünf Stellplätze einen heimischen Laubbaum pflanzen und diesen dauerhaft pflegen. Es besteht die Möglichkeit, einen Stellplatz auf Antrag abzulösen. Hierfür wird pro Stellplatz eine Ablöse von bis zu 7470 Euro zu entrichten sein.