Bürgermeister legt Widerspruch ein
Hungen (ti). Die Erweiterung des Magistrates von neun auf zehn Mitglieder und die Einrichtung eines vierten Fachausschusses - für Umwelt und Klima - hatte das Hungener Parlament mit der Änderung der Hauptsatzung in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung Ende Mai beschlossen. Bisher ist allerdings weder ein weiterer Stadtrat benannt und vereidigt worden, noch hat das neue Gremium sich konstituiert.
Grund dafür: Der Beschluss des Parlamentes ist nach Auffassung von Bürgermeister Rainer Wengorsch nicht rechtmäßig gewesen.
Wegen des Überraschungsmomentes an jenem Abend, wie Wengorsch sagt. Deshalb hatte er nach Paragraf 63 der Hessischen Gemeindeordnung Widerspruch (mit aufschiebender Wirkung) gegen die Entscheidung eingelegt. Denn: »Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen«, heißt es in dem Paragrafen.
Zwar hatte der Beschlussvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung auf der Tagesordnung gestanden, nicht aber die Erweiterung des Magistrates oder die Einrichtung des neuen Fachausschusses. Ersterer war zuvor geheim gewählt und die Beigeordneten waren vereidigt worden, da präsentierten die Grünen ihren Antrag auf Magistratserweiterung. Doch »in wichtigen Angelegenheiten dürfen die Stadtverordneten nicht überrascht werden«, argumentiert der Bürgermeister. Und die Erweiterung des Magistrates sei eine solche.
Das sieht offenbar auch der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) so, der Wengorschs Auffassung schriftlich bestätigt habe, wie er sagt. Mit Bezug auf Paragraf 58 der Hessischen Gemeindeordnung - hier heißt es, dass bei der Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag stets mindestens drei Tage liegen müssen - fehle es dem Tagesordnungspunkt an hinreichender Bestimmtheit. Wengorsch: »Die Änderung hinsichtlich eines zusätzlichen Stadtrates hätte zu dem Punkt ›Änderung der Hauptsatzung‹ auch auf der Tagesordnung stehen beziehungsweise mindestens drei Tage vor der Sitzung den Stadtverordneten als Antrag für die Ergänzung angekündigt werden müssen.«
Wie es nun weitergeht? In einer Ältestenratssitzung vermutlich noch diese Woche soll die Angelegenheit besprochen werden, bestätigt Stadtverordnetenvorsteher Karl Ludwig Büttel auf GAZ-Anfrage. Zudem werde man das Ganze juristisch prüfen lassen, sagt Wengorsch.
Stadtverordnete sind am Zug
Die Stadtverordneten müssen in einer ihrer nächsten Sitzungen (24. Juni oder 7. Juli) dann über den Widerspruch des Bürgermeisters entscheiden. Geben sie ihm statt, wird über die Änderung der Hauptsatzung mit ihren konkret benannten Ergänzungen wie der Erweiterung des Magistrates noch einmal abgestimmt, vermutlich im August. Erklären sie die Entscheidung vom Mai trotz des Widerspruchs für rechtmäßig, hat der Bürgermeister die Möglichkeit, dagegen zu klagen.
Bis zur Klärung der Angelegenheit wird es in Hungen weder einen zusätzlichen Stadtrat noch einen vierten Fachausschuss geben, denn beides war mit der Änderung der Hauptsatzung beschlossen worden. Eine für diese Woche anberaumte Sitzung des Auschusses für Umwelt und Klima wurde deshalb erneut abgesagt.
Unklar ist auch nach wie vor, wem ein zusätzlicher Magistratssitz zufallen würde. Die Grünen gehen davon aus, dass sie über einen weiteren Stadtrat verfügen werden, die Freien Wähler kommen auf Grundlage einer anderen Berechnungsgrundlage zu dem Schluss, dass der Sitz an sie gehen würde. Eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes steht aus, der HSGB habe sich dazu noch nicht geäußert, teilte Wengorsch mit.