Höchstbetrag deutlich nach unten korrigiert
Grünberg (tb). »Aus aktuellem Anlass«, so heißt es in der von Bürgermeister Marcel Schlosser unterzeichneten Magistratsvorlage, sollte die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geändert werden. Konkret geht es um § 1 Absatz 5, der die Zahlungen für selbstständige Kommunalpolitiker regelt.
Was in einer »Nachbargemeinde« - der Magistrat vermied es, von Hungen zu sprechen - zu heftigen Diskussionen geführt hat, war bisher in Grünberg kein (Streit-)Thema. Offensichtlich gab es dazu bisher keinen Anlass, obgleich die Satzung laut Magistrat die »gleiche großzügige Regelung« umfasste.
In der Sitzung des Stadtparlaments am Donnerstag wurde die Vorlage wiederum einmütig und einstimmig beschlossen. Wie es im neuen § 5 heißt, erhalten Selbstständige »auf Antrag anstelle des Durchschnittssatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird.« Der Höchstbetrag wird gemäß der Änderung von bisher 100 auf 60 Euro gesenkt. Als Neuerung ferner festgeschrieben ist, dass der Anspruch auf Zahlung des Durchschnittssatzes auf Werktage, von Montag bis Samstag, und von 7 bis 19 Uhr beschränkt wird. Die Neufassung der Grünberger Satzung entspricht übrigens jener des Landkreises .
Kein Anlass für Diskussionen bot des Weiteren auch die Änderung der Gebührensatzung für städtische Freibad. Begründet werden Anpassungen der Eintrittspreise - in der Regel ein Aufschlag von rund 15 Prozent - mit dem enormen Anstieg der Energiekosten. Letzte Anhebung datierte aufs Jahr 2018, die erwartete Mehreinnahme schätzt die Verwaltung auf 5000 Euro.