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Länger und breiter

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Von: Rüdiger Soßdorf

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Heuchelheim (so). Weniger oder kleinere Stellplätze würden eine geringere Versiegelung bedeuten - und womöglich dabei mithelfen, den Autoverkehr zu reduzieren. Der grüne Gemeindevertreter Gerhard Schulze-Velmede zeigte sich nicht glücklich mit der überarbeiteten Stellplatz-Satzung, die die Verwaltung vorgelegt hat. Und plädierte am Dienstag in der Gemeindevertretung für eine »zeitgemäße Satzung«.

Bei der Beratung in den parlamentarischen Gremien in den vergangenen Wochen hatten die Grünen dafür eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingebracht. Zum Teil fanden diese denn auch Eingang in die neue Satzung, die am Dienstagabend beschlossen wurde.

Schulze-Velmede unterstrich nochmals die Funktion der Satzung als Instrument der Steuerung bei Bauvorhaben. Mit der Regelung der Zahl und der Größe der Stellplätze könne man auf Flächenverbrauch und Versiegelung - und damit auf das Ortsbild - Einfluss nehmen. Letztlich, da ist sich der Grüne sicher, habe es auch Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten der Menschen.

Einer der zentralen Kritikpunkte der Grünen: Die vorgeschlagene (und dann beschlossene) Vergrößerung neu zu schaffender Stellplätze von derzeit 2,50x5 Metern auf 2,80x5,50 Meter.

Die Stellplatz-Satzung war zuletzt vor knapp fünf Jahren überarbeitet worden. Sie regelt zum Beispiel, dass bei Neubauten in der Regel je Wohnung zwei Stellplätze nachzuweisen sind. Abgewichen werden kann künftig davon bei kleineren Wohnungen, etwa Ein-Zimmer-Appartements, oder im sozialen Wohnungsbau. Einen Anspruch auf finanzielle Ablöse der Verpflichtung, Stellplätze zu schaffen, gibt es nicht. Eine Ablöse bleibt zwar möglich, aber das wurde in der Vergangenheit schon äußerst restriktiv gehandhabt und wird jetzt nochmals teurer. Die Tarife dafür werden mehr als verdoppelt.

Sonderregelung für R&C-Areal

Für das R&C-Areal, auf dem zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, wird eine Sonderregelung greifen. Dort wird ein eigener Stellplatzschlüssel definiert. Das Areal wird als »urbanes Gebiet« ausgewiesen. Diese Regelung soll über den Bebauungsplan getroffen werden. Beibehalten werden soll das »Zweckentfremdungsverbot« für Garagen; also deren Nutzung als Werkstätten, als Abstellraum, etc. Den Änderungswünschen der Grünen wurde zum Teil von der Mehrheit entsprochen; die neue Satzung letztlich einmütig beschlossen

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