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Heimtiere aus der Ukraine müssen erfasst werden

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Von: red Redaktion

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Viele Geflüchtete haben ihre Tiere mitgenommen. © DPA Deutsche Presseagentur

Gießen (pm). Täglich kommen Menschen aus der Ukraine im Landkreis an - einige von ihnen bringen Heimtiere wie Hunde oder Katzen mit. In jedem Fall ist eine Erfassung dieser Tiere durch das Veterinäramt nötig. Dazu stellt das Veterinäramt des Landkreises Gießen aktualisierte Informationen und ein Registrierungsformular in ukrainischer und deutscher Sprache zur Verfügung - auch online.

Die Erfassung der Tiere ist erforderlich, weil deren Impfschutz gegen Tollwut geprüft werden muss. Das Veterinäramt prüft im Einzelfall, was nötig ist: Dies können zum Beispiel eine nachträgliche Kennzeichnung mit einem Transponder und eine Tollwutimpfung sein. Es ist möglich, dass das Tier danach für einige Zeit isoliert gehalten werden muss. Das Veterinäramt enteignet aber keine Tiere und nimmt auch keine Tiere dauerhaft weg - dies ist wichtig für alle, die ihr Tier auf der Flucht mitnehmen konnten.

Müssen Tollwutimpfungen nachgeholt werden, kann dies in den niedergelassenen Tierarztpraxen erfolgen. Das Veterinäramt selbst impft keine Tiere. Die Praxen können auch EU-Heimtierausweise ausstellen, damit Geflüchtete mit ihren Tieren problemlos weiterreisen können. Das Veterinäramt hat die Tierarztpraxen im Kreis über die aktuelle Situation informiert.

Für die Überprüfung des Gesundheitsstatus bittet das Veterinäramt um Auskunft über das Tier. So benötigt es Kontaktdaten und Angaben zum Aufenthaltsort.

Das zweisprachige Infoblatt und das Formular sind im Internet unter www.lkgi.de im Beitrag »Informationen zur Aufnahme von Menschen aus der Ukraine« unter dem Punkt »Welche Regelungen gelten, wenn Heimtiere aus der Ukraine mitgebracht werden?« zu finden.

Das Formular ist ausgefüllt an das Veterinäramt des Landkreises Gießen (E-Mail. poststelle.avv@lkgi.de) zu senden. Das Formular gibt es auch vor Ort bei der Registrierung durch die Ausländerbehörden des Kreises und der Stadt Gießen. Das Veterinäramt nimmt dann Kontakt mit den Haltern auf, um die nötigen Schritte zu klären.

Wichtig: Das beschriebene Vorgehen gilt nur, wenn Menschen einzelne Haustiere mitbringen beziehungsweise selbst Halter der Tiere sind. Die Regelung gilt nicht für nach Deutschland gebrachte Tiere aus Tierheimen, Streunertiere sowie Tiere aus gewerblicher Haltung. Für diese Tiere gelten strenge Regeln bei der Einreise in die EU.

Für Fragen ist das Veterinäramt unter Telefon 06 41/93 90-62 00 oder per E-Mail unter poststelle.avv@lkgi.de erreichbar. SYMBOLFOTO: DPA

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