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Hecken müssen wieder her

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Von: Christina Jung

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Blühende Blumen auf einer Rasenfläche - so hatte sich Bürgermeister Dietmar Kromm den Grünstreifen entlang des früheren Sportplatzes in der Jahnstraße vorgestellt. Vor einigen Wochen waren dort die noch verbliebenen Hecken gerodet worden - doch laut Bebauungsplan ist das nicht erlaubt. © Tina Jung

Früher strotzte der alte Sportplatz in Reiskirchen vor Grün. Heute stehen dort Häuser. Mehrere große Bäume waren 2020 gefällt worden. Vor einigen Wochen wurden die Hecken entlang der Jahnstraße gerodet. Das sorgt für Kritik und darf auch nicht so bleiben, wie die Untere Naturschutzbehörde festgestellt hat.

Sattes Grün macht sich auf einem Streifen in der Reiskirchener Jahnstraße breit. Die Grashalme zwischen Parkbuchten und Neubaugebiet sind noch jung. Hier und da ist das Saatgut nicht aufgegangen. Einst standen an dieser Stelle alte, riesige Bäume und eine dichte Hecke. Damals, als auf dem Areal noch gekickt und nicht gewohnt wurde.

Die Baumriesen fielen im März vergangenen Jahres. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, wie Bürgermeister Dietmar Kromm damals erklärte (die GAZ berichtete). Vor einigen Wochen wurden auch die Hecken entfernt. So manchem Bürger stößt das bitter auf. Zum einen, weil es - so die Kritik - laut Bundesnaturschutzgesetz zu dieser Zeit nicht hätte gemacht werden dürfen. Zum anderen, weil im Bebauungsplan zum alten Sportplatz der Erhalt der Hecke festgeschrieben ist.

»Zum wiederholten Mal hat die Kommune selbstgefällig Gesetze ignoriert«, kritisiert Christa Stock, deren Elternhaus in der Jahnstraße steht, das heute von ihrer Tochter bewohnt wird. Dabei habe man versprochen und »im Bebauungsplan zum alten Sportplatz festgehalten, den Eingriff in den Naturhaushalt zu minimieren und eine Durchgrünung zu gewährleisten«, sagt Stock, der dies insbesondere mit Blick auf den Klimawandel wichtig ist. »Erst wurde der ganze Sportplatz mit Häusern zugepflastert und jetzt wird auch noch jegliches Grün entfernt«, ärgert sie sich.

Auf den Eingriff angesprochen, erklärt Reiskirchens Rathauschef, dass es »wegen der überwachsenden Hecke mehrfach Beschwerden« gegeben habe. Zudem »hat der Nachbar zum kommunalen Grundstück nun eine Baumaßnahme begonnen und es wäre absehbar gewesen, dass die angesprochene Hecke auf sein Grundstück gewachsen wäre, beziehungsweise Wurzeln die neu hergerichtete Mauer hätten beschädigen können«, so Kromm. »Nachbarschaftsrecht gilt auch für Kommunen, insofern hatten wir eine Kongruenz zu beachten.«

Einfach dem Erdboden gleich gemacht worden sei die Hecke aber nicht. »Wir haben geprüft, ob sie zukünftig stärker hätte geschnitten werden können«, so Kromm. Weil sie »nach der Herstellung des nachbarschaftlichen Zaunes in diesem Bereich aber nur sehr schlecht zugänglich gewesen wäre«, entschied man sich in der Verwaltung für den Kahlschlag. Aber: »Die entsprechenden Vorgaben des Bebauungsplanes wollen wir selbstverständlich umsetzen. Insofern ist geplant, im Bereich der ehemaligen Hecke eine Rasenfläche mit Blumenzwiebeln herzustellen.«

Christa Stock kann das nicht besänftigen. Die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner, ohnehin durch die Bebauung des Sportplatzes verkehrsmäßig stärker belastetet, würde nun zusätzlich beeinträchtigt. Sie fordert die Gemeinde auf, Bäume und Hecke nachzupflanzen. Außerdem hat sie sich an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) gewandt, um die Angelegenheit prüfen zu lassen. Offenbar mit Erfolg.

»Der Fall wurde unserer Behörde von einer Bürgerin schriftlich angetragen und von uns umgehend bearbeitet«, bestätigt Jessica Ruis von der Kreispressestelle auf Anfrage der Gießener Allgemeinen Zeitung. »Mittlerweile wurde der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen geprüft und die Situation vor Ort gesichtet und dokumentiert.« Fazit: Da die im Bebauungsplan zu Erhalt und Pflege festgesetzte Hecke gerodet, die Wurzelstöcke entfernt und Gras eingesät wurde, geht man bei der UNB nicht davon aus, dass eine neue Hecke vorgesehen ist. Ruis: »Dies stellt eine Handlung entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans dar.« Und wenn die Rodung tatsächlich während der gesetzlich festgelegten Schutzzeit vom 1. März bis 30. September erfolgt ist, wie Christa Stock sagt, wäre das laut Bundesnaturschutzgesetz zudem ein Verstoß gegen den allgemeinen Artenschutz. Auf GAZ-Nachfrage gab es dazu aus dem Reiskirchener Rathaus keine Antwort.

Vor der Kreisbehörde allerdings wird sich der Bürgermeister erklären müssen. Ruis: »Mit der Gemeindeverwaltung wurde Kontakt aufgenommen und der Sachverhalt dargelegt. Ziel ist die Wiederherstellung der Hecke durch Nachpflanzung. Denn: »Die Hecke ist im Bebauungsplan als Vermeidungsmaßnahme verbindlich festgesetzt und damit dauerhaft zu erhalten. Daher ist die Gemeinde verpflichtet, sie zu ersetzen und dauerhaft zu pflegen.«

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