Grundsicherung für Geflüchtete aus der Ukraine
Gießen (pm). Geflüchtete aus der Ukraine haben ab Juni Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Hintergrund ist eine Gesetzesänderung des Bundes. Damit haben Geflüchtete aus der Ukraine keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern erhalten Geld nach dem Sozialgesetzbuch II. Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung ist dann nicht mehr der Fachdienst Migration des Kreises, sondern das Jobcenter in der Lahnstraße in Gießen.
In jedem Fall müssen Betroffene einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dies gilt für alle Ukrainer - sowohl für diejenigen, die neu ankommen als auch für die, die schon seit längerer Zeit hier leben und bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz endet am 31. August.
Geld wird weiter ausgezahlt
Der Fachdienst Migration des Kreises schickt in den kommenden Tagen per Post Informationen an alle rund 2700 ukrainischen Staatsangehörigen, die bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Niemand muss befürchten, dass durch die Veränderung ab Juni eine Zahlung zum Lebensunterhalt ausfällt, wenn nicht sofort zum Stichtag ein Antrag gestellt worden ist. Auf jeden Fall ist sichergestellt, dass Geld ausgezahlt wird.
Wichtige Ausnahme: Menschen aus der Ukraine, die vor 1955 geboren sind und schon Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, brauchen sich nicht beim Jobcenter zu melden., da sie ohnehin im Rentenalter sind. Sie werden gesondert angeschrieben und informiert.
Mehr Infos bekommen Betroffene bei der Ukraine-Hotline des Kreises (Telefon 06 41/93 90-35 90 - montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr, E-Mail: ukraine-hilfe@lkgi.de).
Alle Infos rund um die Antragstellung beim Jobcenter sind unter www.jobcenter- giessen.de/ukraine erhältlich.