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Grünberg duldet wohnsitzlose Dauercamper - fürs Erste

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Von: Thomas Brückner

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Auf dem Campingplatz Grünberg dürfen Menschen ohne offiziellen Wohnsitz bleiben. Fürs Erste, die Stadt strebt nun eine grundsätzliche Regelung an. Dauercamper sind in Hessen erlaubt - zumindest im Grundsatz.

Es war nur eine Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Krise: Am 16. März schränkte auch Hessen die Nutzung von Beherbergungsbetrieben ein. Übernachtungsangebote sind seither nur für notwendige, das heißt dienstliche oder geschäftliche Zwecke erlaubt. Dass sich das Verbot »touristischer Nutzungen« auch auf Campingplätze erstreckt, bestätigte das Sozialministerium auf Anfrage dieser Zeitung. Ohne konkret zu werden, fügte die Pressestelle an: »Weitergehende Verbote der Kommunen sind möglich.«

Die »Verordnungslage« hat sich zuletzt mehr als einmal verändert. Muss sie wohl auch, angesichts der Dynamik der Pandemie. Dass dies einer Kommune aber Kopfzerbrechen bereiten kann, zeigt das Beispiel Grünberg.

Gemäß der Verordnung vom 16. März hatte die Stadt ihren Campingplatz »Am Spitzen Stein« geschlossen. Am 27. März dann erließ Wiesbaden neue »Auslegungshinweise«: Auch für Camping- und Wohnmobilplätze gilt seither die Ausnahme »notwendige Zwecke«. Und weiter heißt es da wörtlich: »Erlaubt sind auch Dauercamper.«

Die Verwaltung setzte die Auslegungshinweise um, schloss zumindest Teile des Sanitärgebäudes wieder auf. Entsperrte auch die elektronische Schranke an der Zufahrt - allerdings beschränkte Grünberg dies auf jene, die ständig auf dem Platz sind.

Für Bürgermeister Frank Ide ist solche Nachschärfung der Verordnung zumindest fragwürdig: Bei schönem Wetter könnten theoretisch Hunderte Dauercamper auf den Campingplätzen sein. Abstandsregelungen, etwa im Sanitärgebäude, seien da wohl kaum einzuhalten.

Es ist nicht der einzige Anlass für Kopfzerbrechen: Nach der Verordnung vom 16. März hatte die Stadt alle Dauercamper über die Schließung informiert. Nur kamen einige Briefe postwendend zurück. Mal hätten hinterlegte Meldeadressen gar nicht mehr existiert, mal nur scheinbar in Gestalt eines Briefkastens.

»Das mit den Scheinadressen«, sagt Ide, »kam erst jetzt ans Tageslicht.« Dabei handelt sich um rund 20 Personen, die nicht nur an Wochenenden da sind, die hier de facto ihren Wohnsitz haben und dafür wie alle rund 600 Euro an die Stadtkasse überweisen.

Zu diesen zählt das Ehepaar Seipp (Name geändert, die Red.). »Ich bin derzeit berufsunfähig, wir können uns nichts anderes leisten«, erklärt der Ehemann die Zwangslage. Seine Frau arbeite bei einem Pflegedienst, sei auf die Sanitäranlagen angewiesen, um ihre Arbeitskleidung zu waschen. Dass die Verwaltung, ohne eine Begründung mitzuteilen, Schranke, Waschräume und Behinderten-WC gesperrt habe - für ihn ein »Verstoß gegen das Sozial- und Behindertenrecht.« Auch fürchtet er, dass die Stadt demnächst »aufräumt«, Menschen ohne feste Bleibe des Platzes verweist.

Seit dem Wochenende aber ist zumindest die Komplettschließung passé, auch für die 20 Menschen ohne offiziellen Wohnsitz. »Wir dulden das jetzt«, sagt der Bürgermeister. Auch weil andernfalls neue Probleme entstünden: Die Stadt wäre verpflichtet, Obdachlosigkeit zu vermeiden. Da es aber an Gemeindewohnungen fehlt, bliebe nur die Einweisung in die letzte Wohnung. »Dann wären sie wieder am Campingplatz«, weiß Ide.

Ide erreichten zuletzt viele E-Mails anderer Camper, die eine Ungleichbehandlung beklagten. Auch daher strebt er »im Laufe der Saison« eine grundsätzliche Regelung an. Etwa indem »Ganzjahrescamper« mehr als die »normalen Dauercamper« zahlen müssten. Auch um dem Melderecht genüge zu tun. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten: Inzwischen ist es erlaubt, den Erstwohnsitz auf einem Campingplatz zu haben. Es gibt Beispiele dafür, inklusive Briefkästen am Eingang. Voraussetzung aber ist nicht nur, »dass die Stadt das überhaupt möchte« (Ide). Zudem müssten die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein, müsste für den »Spitzen Stein« erst mal ein Bebauungsplan erstellt werden.

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