Freispruch im Vergewaltigungsprozess
Gießen/Langgöns (ixi). Ein 40-Jähriger soll im Januar in Langgöns eine 33-Jährige vergewaltigt haben. Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass die Geschädigte zunächst den Geschlechtsverkehr zuließ, dann aber ihre Meinung änderte. Diese Meinungsänderung kommunizierte sie jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht präzise genug, sodass beim Täter der Eindruck entstand, sie sei weiterhin mit dem Beischlaf einverstanden.
Der Angeklagte wurde daraufhin freigesprochen.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Dietrich Claus Becker sagte in der Urteilsbegründung, dass oftmals der erste Eindruck trügen könne. »Augenscheinlich klare Fälle erweisen sich nicht immer als klare Fälle.« Der Richter und die beiden Schöffen hielten fest, dass die vorliegenden Umstände nicht genügten, um mit Sicherheit zu urteilen, dass der Beschuldigte ein Vergewaltiger sei.
Sehr lange habe es aber so ausgesehen, als käme der 40-Jährige als potenzieller Täter infrage. Im Januar 2021 traf sich der zweifache Familienvater nach einer Verabredung über die Dating-Plattform »Tinder« mit der 33-jährigen Geschädigten. Nach einem gemütlichen Abend bei Pizza und Colabier kamen sich die beiden bei ihrem ersten Date näher, es kam zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr.
Geschädigte fühlt sich schmutzig
Die Geschädigte, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, bat den 40-Jährigen nach einer Weile jedoch, den Akt zu beenden, da sie sich »schmutzig und dreckig« fühlte. Bis hierhin ähnelten sich die Aussagen beider Beteiligten. Nach Aussage des Beschuldigten habe die Geschädigte nach kurzer Zeit wieder begonnen, ihn oral zu befriedigen und ihn aufgefordert weiterzumachen.
Die Geschädigte hingegen beteuerte, dass der 40-Jährige sie vom Bad aufs Sofa gedrängt und den Beischlaf gegen ihren Willen vollzogen habe. Ihrer Darstellung nach sprach der Beschuldigte von einem »Ehrenkodex«, den er erfüllen müsse, indem er »Dinge zu Ende bringt, die er begonnen hat«. Dies bestritt der Beschuldigte.
Das Schöffengericht befragte neben einer Polizeibeamtin und der damals zuständigen Ärztin, an die sich die Geschädigte nach der Tat wandte, auch die 33-Jährige selbst. Sie betonte die gute Ausgangslage im Kontakt mit dem 40-Jährigen und sprach davon, dass beide voneinander angezogen waren. Es sei auch zum Austausch von Intimbildern gekommen. »Vielleicht habe ich die falschen Signale gesetzt«, meinte sie rückblickend.
Die Geschädigte berichtete, dass sie aus Angst vor Repressalien nach der Tat noch nett zum Beschuldigten gewesen sei und ihn sogar bat, Bescheid zu sagen, wenn dieser zu Hause sei. »Ich will niemandem Unrecht tun, aber ein Nein muss akzeptiert werden«, sagte sie.
Nach Ansicht von Staatsanwalt Mike Hahn reichte der Sachverhalt nicht für eine Verurteilung. »Das Opfer war mit der Situation überfordert und hat sich den Abend anders vorgestellt.« Ein erkennbar entgegenstehender Wille, über den sich der Beschuldigte bewusst hinweggesetzt hat, sahen weder Hahn noch die Verteidigerin Christiane Bender gegeben. Dem folgte das Schöffengericht ebenfalls.