1. Gießener Allgemeine
  2. Kreis Gießen

Finanzielle Unterstützung zugesichert

Erstellt: Aktualisiert:

Von: red Redaktion

Kommentare

Gießen (pm). Freizeit, Spaß und Zusammenhalt statt Depression und Einsamkeit - die vierte Welle der Pandemie hat die Gesellschaft fest im Griff, viele Kinder und Jugendliche leiden erheblich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie. Dem etwas entgegenzusetzen, ist weiterhin eines der größten Anliegen des Teams der Jugendförderung des Landkreises Gießen.

Da ein Ende der Pandemie noch immer nicht in Sicht ist, wird der Landkreis als öffentlicher Träger der Jugendhilfe auch künftig diejenigen Vereine und Organisationen finanziell unterstützen, die mit Freizeiten, digitalen Angeboten und vielem mehr einen wichtigen Beitrag für junge Menschen leisten.

Einen Teil dieser Unterstützung bildet die Sonderregelung des Landkreises, die alle förderungswürdigen Projekte bezuschusst und die bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Anträge für alle Förderpunkte, vor allem für Freizeiten im Sommer und Herbst sowie Angebote der digitalen Kinder- und Jugendarbeit, können weiterhin gestellt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Ein Ziel ist es, Planungsspielräume für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen und damit finanzielle Risiken abzumildern.

»Wir wollen Vereine und kommunale Träger ermutigen, ihre Arbeit fortzusetzen und trotz widriger Umstände Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dass diese jungen Menschen auch nach zwei Jahren Pandemie Gemeinschaftserfahrungen sammeln, im sozialen Austausch stehen und ein Stück Normalität verspüren dürfen, ist für ihre eigene Entwicklung sehr wichtig«, sagte Jugenddezernent Hans-Peter Stock.

Programm »Aufholen nach Corona« verlängert

Zudem geht das Aktionsprogramm »Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona« in die nächste Runde. Die dafür zur Verfügung gestellten Mittel der Bundesregierung werden ebenfalls vom Team der Jugendförderung verwaltet. »Kinder und Jugendliche sollen nicht als Verlierer aus der Pandemie herausgehen. Wir teilen die Ansicht der Regierung, sie in ihrer psychischen Gesundheit zu fördern, ihre Bindung untereinander zu stärken und verlorene Alltagsstrukturen neu anzueignen«, sagte Stock.

Informationen zu Förderzeiträumen, Antragsberechtigten und zuwendungsfähigen Projekten gibt es im Internet unter https://lkgi-jugendfoerderung.de/kinder-und-jugendarbeit-corona/. Dort stehen auch alle nötigen Anträge zum Download bereit.

Zu Anträgen der Richtlinie zur Förderung der Arbeit mit jungen Menschen erteilen Ingrid Macht (Telefon 06 41/93 90-91 13) und Hendrik Mankel (Telefon 06 41/93 90-91 05, Mail hendrik.mankel@lkgi.de) Auskunft.

Fragen zum Projekt »Aufholen nach Corona« beantwortet Elisabeth Werbelow (Telefon 06 41/93 90-91 12, Mail: elisabeth.werbelow@lkgi.de).

Auch interessant

Kommentare