»Er hat Menschen gefährdet«

Fernwald (con). »Er hat über 20 Menschen in Gefahr gebracht - mehr muss man zu seiner Allgemeingefährlichkeit nicht sagen«: Mit diesen Worten begründete am Freitag Richterin Dr. Kathrin Exler am Landgericht die Entscheidung, dass ein 66-jähriger Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Ihm wurde versuchte Brandstiftung, Widerstand gegen Hilfeleistende, Körperverletzung und versuchte Körperverletzung vorgeworfen.
Demnach sah es das Gericht als bestätigt an, dass der 66-Jährige in den frühen Morgenstunden des 1. Januar dieses Jahres im Waschkeller eines Wohnhauses in Annerod ein Feuer gelegt hat. Außerdem habe er Mülltonnen an dem Gebäude entzündet und später noch einen brennenden Trolley im Flur des Gebäudes abgestellt. Zudem verschloss er die Haustür und brach den Türschlüssel ab, sodass die Bewohner nicht ohne Weiteres das Gebäude verlassen konnten.
Zeugen überzeugen die Kammer
Einige Tage zuvor soll er zudem Einsatzkräfte der Feuerwehr mit einer Glasflasche beworfen haben, als diese schon einmal zu brennenden Mülltonnen am Wohnhaus alarmiert wurden. Er habe in dieser Nacht genau gewusst, wo es brennt, das hätten Zeugenaussagen bestätigt. Außerdem habe er »die anderen Hausbewohner wie bei einem Spiel angespornt«, sagte die Richterin.
Als die Feuerwehr die sich noch im Haus befindlichen Bewohner aufforderte, in ihre Wohnungen auf die Balkone zu gehen, zog sich der 66-Jährige in seine Wohnräume zurück und hörte dort laut Opernmusik. Glücklicherweise kam nur ein Hausbewohner bei dem Brand zu Schaden: Dieser verletzte sich an der Hand, als er ein Fenster einschlug, um aus dem Haus zu entkommen.
Als möglichen Grund für die Taten vermutete die Kammer, dass der 66-Jährige mit dem Brandschutz und der Platzierung der Mülltonnen an dem Wohnhaus unzufrieden war. Der gebürtige Pole machte in seinem Heimatland Abitur und war dort auch für die Feuerwehr tätig. 1988 kam er nach Deutschland und arbeitete hier über die Jahre in verschiedenen Anstellungen.
Seit 2010 habe sich dann seine Krankheit herausgebildet, wie ein psychologischer Sachverständiger in einer vorhergehenden Sitzung berichtete: Bei dem Beschuldigten wurde eine bipolare Störung diagnostiziert. Bis November 2019 war er deshalb zur ambulanten Behandlung in der Vitosklinik in Gießen - dann brach der Kontakt zu dem Mann ab.
Ab dieser Zeit kamen immer wieder manische und wahnhafte Episoden zu seinem Krankheitsbild hinzu - unter anderem glaubte er, seine Ehefrau wolle ihn mit den verschriebenen Medikamenten vergiften und er nahm diese nicht mehr ein.
Zum Jahresende 2020 verschlechterte sich sein Zustand erneut und es kam zu den angeklagten Vorwürfen. Dass die Taten sich so ereignet haben, davon war die Kammer überzeugt: »Sie sind der Einzige, der die Brände gelegt haben kann«, sagte die Richterin zum Beschuldigten.
Dieser hörte sich die Ausführungen der Vorsitzenden ruhig und konzentriert an, ohne eine Regung zu zeigen. Während der gesamten Verhandlung machte der 66-Jährige von seinem Schweigerecht Gebrauch. Nur in seinen letzten Worten vor der Entscheidung des Gerichts erklärte er, dass er das alles nicht verstehen könne.
Die Kammer geht davon aus, dass von dem Beschuldigten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. In gesundem Zustand seien ihm solche Straftaten vollkommen wesensfremd gewesen, und er hat keinerlei Vorstrafen. Jedoch fehle ihm die Behandlungs- und Krankheitseinsicht - deshalb soll der 66-Jährige nun in einem Krankenhaus behandelt werden. »Ich habe die Hoffnung, dass auch diese Hauptverhandlung ihnen hilft«, schloss Exler.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.