»Es gibt keine Alternativen zur Verbrennung«
Gießen (pad). Der Müllwagen kommt und die schwarze Tonne wird geleert - das ist das, was der Bürger in der Regel von der Hausmüllabfuhr mitbekommt. Die Abholung und fachgerechte Entsorgung übernehmen im Landkreis Gießen beauftragte Abfuhrunternehmen. Auf was bei der Auftragsvergabe zum Januar 2023 zu achten ist, zeigte sich jüngst im Umweltausschuss.
Dort stellte Martin Adams, Prokurist der Beratungsfirma Teamwerk die einzelnen Aspekte vor. So muss die Ausschreibung für die Müllentsorgung etwa europaweit erfolgen. Da es aus Umweltsicht aber absoluter Unfug wäre, wenn ein Entsorgungsunternehmen aus Süditalien sich bewirbt und mittelhessischen Hausmüll über tausende Kilometer zur Verbrennung transportiert, riet Adams dazu, ein CO2-Äquivalent vorzusehen, das weite Transportwege bestraft. Für Anbieter, die alternative Antriebstechniken verwenden, entfällt dieser Nachteil. »Die sind derzeit aber nicht bekannt«, sagte Adams.
Er schlug vor, die Restmüllentsorgung in zwei Losen auszuschreiben. Bei dem Betrieb für die Abfallumschlagstation könnte auch ein heimisches Unternehmen zum Zuge kommen. Die Entsorgung selbst müsse hingegen eine Fachfirma übernehmen, die nachweisen kann, dass sie sich in diesem Bereich auskennt und auch gesetzeskonform arbeitet.
Abfalldezernent Christian Zuckermann wollte wissen, ob es andere Möglichkeiten als die Müllverbrennung gebe. Die Antwort von Adams war eindeutig: »Es gibt heute keine Alternativen zur Verbrennung.«
Das System im Landkreis Gießen sieht vor, dass Wertstoffe in der gelben Tonne, Biomüll in der grünen Tonne und Papier in der Papiertonne landet. Darum gehe das Abfallwirtschaftsgesetz davon aus, dass sich im Hausmüll keine Wertstoffe oder biologischen Stoffe befinden, erläuterte der Prokurist. Daher müsse auch keine Vorbehandlung des Hausmülls erfolgen.
Abgelaufenes getrennt entsorgen
Dass jene Annahme, die dem Abfallwirtschaftsgesetz zu Grunde liegt, nicht immer mit der Realität übereinstimmt, räumte Adams ein. So würden etwa die meisten Menschen verdorbene Lebensmittel samt Verpackung in den Hausmüll werfen. Dabei müsste eigentlich die Verpackung über den Gelben Sack, der Inhalt über die Biotonne entsorgt werden. »Das ist noch nicht überall angekommen.« Der Berater sprach sich zudem über eine Pflichtbiotonne für alle Haushalte aus. »Es gibt in jedem Haushalt Bioabfälle, die nicht auf dem eigenen Kompost entsorgt werden können.« Als Beispiel nannte er verkochte Lebensmittel. Diese würden derzeit im Hausmüll landen, obwohl sie ihren Weg ins Kompostwerk finden sollten.
Insgesamt empfahl Adams, einen Vertrag mit fünf Jahren Laufzeit auszuschreiben, da die Entsorgung dann gleichzeitig mit dem Sammelvertrag enden würde und so ein möglicher Systemwechsel leichter zu bewerkstelligen sei.