Ermittlungen wegen Mordversuchs

Hungen/Laubach (pad). Nach der Sprengung zweier Geldautomaten in der Nacht vom 12. zum 13. Januar in Hungen wird nun wegen versuchten Mordes ermittelt. Das teilten Polizei und Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mit.
Drei weiterhin flüchtige Täter hatten vor einem Monat gegen 2.15 Uhr mit Festsprengstoff die beiden Geldautomaten der Sparkasse Laubach-Hungen in der Obertorstraße gewaltsam geöffnet. Die Wucht der Detonation war so stark, dass nicht nur die Filiale, sondern auch Nachbarhäuser schwer beschädigt wurden. Zahlreiche Schaufenster gingen zu Bruch, auf der Obertorstraße ging ein Scherben- und Trümmerregen nieder. »Wenn hier heute Nacht jemand vorbeigelaufen wäre, wäre er tot gewesen«, sagte damals ein Anlieger.
Wie die Ermittlungen der Polizei nun ergaben, befand sich zum Tatzeitpunkt ein 14-Jähriger in der Nähe. »Der Jugendliche blieb glücklicherweise unverletzt«, teilt die Polizei mit. Da die Automatensprenger durch ihre Tat konkret ein Menschenleben gefährdet haben, wird nun nicht nur wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, sondern auch wegen versuchten Mordes ermittelt.
»Die Täter haben billigend in Kauf genommen, dass ein Mensch tödlichen Schaden nimmt«, sagte Georg Ungefuk, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, gegenüber dieser Zeitung. Das Mordmerkmal der Habgier sei erfüllt, da es den Unbekannten bei ihrer Tat darum ging, an das Geld im Automaten zu kommen.
Im Strafgesetzbuch heißt es, dass auch derjenige ein Mörder ist, der einen Menschen tötet, »um eine andere Straftat zu ermöglichen«. Dies wäre bei den Automatensprengungen der Fall. Dafür sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Die Polizei teilte zudem mit, dass die an dem Fluchtfahrzeug, einem silberfarbenen BMW, angebrachten Kennzeichen in Röthges in der Straße Am Sänges zuvor gestohlen worden waren. Sie bittet Zeugen, die zwischen 21 und 2 Uhr in der Straße etwas beobachtet haben, sich unter 06 41/70 06-65 55 zu melden.