Energiekosten: Land entlastet Vereine
Gießen/Wiesbaden (pm). Um die hohen Energiekosten zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen seit dem 1. März Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten beantragen. Damit will das Land die vielen ehrenamtlich geführten Vereine im Rahmen des Landesprogramms »Hessen steht zusammen« entlasten. Den Antrag finden Interessierte unter https://antrag.
hessen. de/energie-vereinshilfe.
Voraussetzung für Vereine aus dem Landkreis, die die Förderung beantragen möchten, ist die Gemeinnützigkeit. In einigen Fällen ist die Mitgliedschaft in einem Dachverband Voraussetzung. Die Vereine müssen zudem nachweisen können, dass ihre Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann die Ausgleichszahlung auch den Höchstbetrag überschreiten. Vereine können die Förderung rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 beantragen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet das Land Hessen im Internet unter https://innen.hessen.de/sites/ innen.hessen.de/files/2023-02/ faqs.pdf.