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Einstimmig für privaten Investor

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Von: Ursula Sommerlad

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Das einstige Sommerlad-Grundstück in Villingen: Der Ortsbeirat befürwortet die Erschließung durch einen privaten Investor. © Ursula Sommerlad

Hungen (us). Das Baugebiet »Herrenbeune« an der Bahnhofstraße in Villingen soll von einem privaten Investor erschlossen werden. Diese Empfehlung hat am Donnerstagabend der Ortsbeirat im Beisein von etwa 20 Zuschauern einstimmig abgegeben. »In 30 Minuten war alles erledigt«, berichtete Ortsvorsteher Manfred Paul (CDU) auf Nachfrage dieser Zeitung. Bei dem Investor handelt es sich um die Firma Weber, die aktuell auch Bauplätze in Nonnenroth entwickelt.

Idee: Stadt soll Einfluss nehmen

Eine Diskussion um die Zukunft der Fläche, die in Villingen als »Sommerlad-Grundstück« bekannt ist, war nach der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Anfang September aufgeflackert. An diesem Abend hatte der Pro-Hungen-Stadtverordnete Fabian Kraft aus Villingen darauf aufmerksam gemacht, dass der bisherige Eigentümer des Geländes, die Euro Auctions GmbH, das Gelände verkauft hat. Kraft hatte angeregt, die Stadt solle die Gelegenheit nutzen, ihr Vorkaufsrecht zu ziehen und das Baugebiet selbst erschließen. Auf diese Weise könne sie Einfluss auf die Vergabe der Grundstücke und die Preisgestaltung nehmen.

Die Mehrheit des Stadtparlaments wollte Krafts Idee mit dem Vorkaufsrecht zumindestens prüfen und forderte neben einer Stellungnahme des Ortsbeirats auch eine Kostenschätzung. Doch Bürgermeister Rainer Wengorsch sieht keine Chance, das Vorkaufsrecht zu realisieren. Wengorsch beruft sich in dieser Einschätzung auf eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebunds sowie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Danach dürfe die Stadt ihr Vorkaufsrecht nur zum Wohle der Allgemeinheit bei bestehendem Wohnraummangel geltend machen. Diese Voraussetzung sei aber in Villingen nicht gegeben.

Für das Gelände existiert ein Bebauungsplan, der seit mehr als zwei Jahren rechtskräftig ist und eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern erlaubt. »Der private Investor will die Ziele dieses Planes umsetzen«, sagte Wengorsch. Er hätte die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht der Kommune nach Paragraf 27 BBauG abzuwenden.

Nach Aussagen von Wengorsch ist eine weitere Diskussion über das Vorkaufsrecht im Stadtparlament obsolet. Die Verwaltung habe nach städtebaulichem sowie rechtlichem Ermessen geprüft, ob dieses Recht ausgeübt werden soll und diese Frage verneint. Der Magistrat wiederum habe diese Entscheidung zur Kenntnis genommen und ihr auch nicht widersprochen. Eine Beteiligung des Stadtparlaments sei in einem solchen Fall nicht vorgesehen, sagt der Bürgermeister. Es hätte nur einbezogen werden müssen, wenn das Vorkaufsrecht bejaht worden wäre und der erforderliche Betrag 75 000 Euro überschritten hätte. Pro-Hungen-Fraktionsvorsitzender Fabian Kraft geht jedoch weiter davon aus, dass sich die Stadtverordnetenversammlung sich in ihrer November-Sitzung mit dem Thema beschäftigen wird. »Die Firma Weber hat in Villingen einen guten Ruf«, sagte er. Der Ortsbeirat wolle aber sicher gehen, dass die Interessen der Villinger bei der Erschließung des Baugebiets berücksichtigt werden.

In einem städtebaulichen Vertrag mit dem privaten Investor sollten eine kurzfristige Erschließung, die Bevorzugung lokaler Bewerber und bezahlbare Quadratmeterpreise festgeschrieben werden. Was die Beteiligung der städtischen Gremien über ein mögliches Vorkaufsrecht angeht, ist Kraft grundsätzlich anderer Auffassung als der Bürgermeister. Man werde das von der Kommunalaufsicht klären lassen, kündigte er an.

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