Einsatzdienste praktisch nur noch in 2G

Gießen (pad). In der Pandemie müssen die Freiwilligen Feuerwehren weiterhin einsatzfähig bleiben. Um dies zu gewährleisten, empfiehlt Kreisbrandinspektor Mario Binsch, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen - beispielsweise Jahresabschlussfeiern. Zudem rechnet er damit, dass viele Kommunen für den aktiven Einsatzdienst 2G anordnen werden.
Binsch vergleicht die Situation bei der Feuerwehr mit der eines Betriebs - nur das der »Arbeitgeber« in diesem Fall die Kommune ist. »Gemäß § 28b des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt für alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, die tägliche Testpflicht.« So gilt etwa, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete gemeinsam in einem Fahrzeug fahren dürfen. »Transporte sind hierbei gleichzusetzen mit Einsatzfahrten im Löschfahrzeug.« Auch bei Tätigkeiten, bei denen sich ein physischer Kontakt untereinander oder zu Dritten nicht ausschließen lässt, gilt 3G. Da Feuerwehrkräfte stets mindestens als Trupp - also zu zweit - vorgehen, ist dies damit unumgänglich.
Für den Rettungsdienst gab es einen klaren Erlass des hessischen Innenministeriums, sagt Binsch. Wer eine Schicht antritt, muss die 3G-Voraussetzungen erfüllen. »Dies bedeutet für Feuerwehren, dass Einsatzkräfte vor dem Einsteigen in das Löschfahrzeug einen Nachweis führen müssten, was organisatorisch kaum möglich ist«, sagt Binsch. »Daher werden vermutlich die meisten Kommunen im Landkreis Gießen verfügen, dass ungeimpfte und nicht genesene Einsatzkräfte derzeit nur an Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen dürfen.« Denn dort habe man die Zeit, einen Test vorzulegen oder frisch anzufertigen.
Die Leiter der Feuerwehren im Landkreis Gießen haben die Situation am Dienstag besprochen. Dabei wurde festgelegt, dass der Impf- und Genesenenstatus aller Einsatzkräfte überprüft wird. Danach werden an die örtlichen Verhältnisse angepasste Maßnahmen erlassen werden.
Für den Übungsdienst sieht Binsch derzeit keinen Grund für Einschränkungen, da man 3G umsetze. »Allerdings ist es im Übungsdienst kein Problem, einen Schnelltest zu Übungsbeginn vorzulegen.« Ungeimpfte/ungenesene Einsatzkräfte können dabei den tagesaktuellen Test vom Arbeitgeber vorlegen. »Die Kommunen als Arbeitgeber haben hierzu in den örtlichen Hygienekonzepten Regelungen für ihre Feuerwehren zu treffen.«
Alle Maßnahmen dienen dazu, sowohl die Einsatzkräfte als auch ihre Angehörigen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Wem trotzdem der Einsatzdienst in der derzeitigen Situation zu heikel ist, etwa weil er ungeimpfte Kinder zu Hause hat, kann sich vom Einsatzdienst befreien lassen, sagt Binsch.
Was ist mit Jahresabschlussfeiern? Der Kreisbrandinspektor zitiert in diesem Zusammenhang das Robert-Koch-Ins-titut, alle nicht notwendigen Kontakte zu reduzieren. »Dies gilt umso mehr für Einrichtungen der Gefahrenabwehr.«
Der Landkreis habe daher bereits den Jahresabschluss des Katastrophenschutzes abgesagt. In einer Videobotschaft soll nun »Danke« für den Einsatz bei Hochwasser, Starkregen und Waldbränden gesagt werden.