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Grundsteuer-Frist im Kreis Gießen verpasst? Das droht Ihnen jetzt vom Finanzamt

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Von: Constantin Hoppe

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Nun ist es soweit: Immobilienbesitzer auch im Kreis Gießen sollen ihre neue Grundsteuererklärung abgegeben haben. Allerdings ist das nicht überall geschehen.

Gießen - Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist abgelaufen. Doch längst nicht alle Eigentümer haben dem Folge geleistet. Rund ein Viertel aller Erklärungen im Landkreis Gießen fehlen noch. Das erklärte die Oberfinanzdirektion Frankfurt auf Anfrage dieser Zeitung.

Im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Gießen haben demnach bis zum Stichtag am Dienstag 102 917 von 134 482 Grundstückeigentümer ihre Erklärung abgeben. Das heißt, 76,5 Prozent haben die Frist eingehalten. Damit liegt der Landkreis 0,1 Prozent unter dem hessenweiten Schnitt (76,6 Prozent).

»Die Frist ist rum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und nötig. Jeder und jede Grundsteuerpflichtige muss eine Erklärung abgeben«, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg in einer Pressemitteilung am Mittwoch.

Grundsteuer im Kreis Gießen: Neuberechnung notwendig

Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, was eine Neuordnung nötig macht. Ab dem Jahr 2025 soll die Grundsteuer in Deutschland dann neu berechnet werden. Größere Veränderungen bei der Höhe der Grundsteuer soll es in diesem Rahmen nicht geben, allerdings kann es aufgrund der Neuberechnung zu einer leichten Verschiebung der Steuerhöhe kommen.

Unweit der Burg Gleiberg kam es zur tödlichen Auseinandersetzung. Eine Notwehrsituation steht im Raum.
Im Kreis Gießen fehlt noch rund ein Viertel der neuen Grundsteuererklärungen. (Archiv) © Oliver Schepp

Im Rahmen dieser Reform müssen daher bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mithilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Dabei sind auch die Kommunen gefragt, die den kommunalen Besitz angeben müssen. So hat beispielsweise die Stadt Gießen ihre Erklärung für 204 stadteigene Grundstücke fristgerecht eingereicht, wie Stadtsprecherin Claudia Boje erklärte. Andere Städte wie Kassel hängen dagegen mit ihrer Erklärung hinterher.

Finanzminister Boddenberg kündigte an, dass es in Hessen im Gegensatz zu Bayern keine weitere Fristverlängerung geben werde. Sorgen um mögliche Sanktionen seitens des Finanzministeriums muss sich vorerst jedoch noch keiner der Säumigen machen. Bei einer kurzzeitigen Verzögerung der Abgabe werden die hessischen Finanzämter noch ein Auge zudrücken. »Es wird zunächst keine Nachteile für diejenigen geben, die die Frist nicht einhalten konnten«, sagte Boddenberg.

Grundsteuer im Kreis Gießen: „Letzte Erinnerung“ bis Ostern

Doch das wird nicht so bleiben. Bis Ostern soll allen säumigen Eignern ein Erinnerungsschreiben zuschickt werden, sagte Finanzminister Boddenberg. »Das wird die letzte Erinnerung sein.«

Spätestens nach Erhalt einer Erinnerung vom Finanzamt sollten Immobilienbesitzer dann aber auch aktiv werden, rät das Verbrauchportal Finanztip. Im Anschluss drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat. Weiter könne das Amt ein Zwangsgeld erheben, um die Abgabe zu erzwingen.

Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, könne das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen. Ob diese zugunsten des Immobilienbesitzers ausfällt, darf angezweifelt werden. (Constantin Hoppe)

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