Drogen freigiebig verteilt
Gießen (bac). Um Drogenkonsum dreht sich ein Prozess, der seit Dienstag vor dem Amtsgericht Gießen verhandelt wird. Im Mittelpunkt steht der 26-jährige B., der freigiebig mit Marihuana umgegangen ist und diesen Stoff mit Bekannten und Freunden teilte. Besonders gern gab er an weibliche Jugendliche ab, die jüngste war erst 14 Jahre alt. Daher ist der Mann der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige angeklagt.
Dieser Fakt wird bei der Strafzumessung als verschärfend angesehen.
Mit auf der Anklagebank saß sein Freund A., der ihm die Drogen verschaffte. Zudem wird einem weiteren 26-Jährigen vorgeworfen, mit einer Minderjährigen Haschisch geraucht zu haben. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten trennte die Vorsitzende Richterin Sonja Robe ab, da er zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war und sich somit vor der Jugendstrafkammer verantworten muss.
Der Tatzeitraum erstreckte sich von Mai 2019 bis Mai 2020 in Grünberg. Der Angeklagte A. ist in Bezug auf Drogenkonsum und -handel dem Gericht kein Unbekannter. Er gab sich redselig, erzählte wortreich das Verhältnis untereinander und wie man gemeinsam Drogen konsumiert habe. Er sei zu der Zeit arbeitslos gewesen und habe sich die Drogen durch Ersparnisse finanziert. Keinesfalls könne man ihn als Dealer bezeichnen.
Allerdings war es wohl nicht nur Haschisch, was er in der Zeit konsumiert hat, denn eine Jugendliche berichtete, dass sie zwei Mal mit ihm Kokain eingenommen habe, weil sie es ausprobieren wollte. Der Angeklagte versicherte, dass er das Alter dieser Jugendlichen nicht gekannt habe. Als er es erfahren habe, hätte er ihr nichts mehr gegeben.
Sein ehemaliger Freund B. war für die jungen Frauen derjenige, an den sie sich wandten, wenn sie Drogen haben wollten. Der 26-Jährige bestritt vehement, dass er das wirkliche Alter der Mädchen gekannt habe. Er habe sie alle auf über 18 Jahre geschätzt. Bei dieser Aussage blieb er standhaft und schmückte sie wortreich aus, allerdings mochten ihm dies weder die Staatsanwaltschaft noch die Richterin wirklich glauben.
Um sich einen Eindruck vom Aussehen der Jugendlichen machen zu können, ließ sich die Richterin nach jeder Zeugenbefragung ein Foto von vor zwei Jahren zeigen. Insgesamt gehörten sechs junge Frauen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren zum Kreis derjenigen, die sich immer wieder eine Haschischzigarette gegönnt hatten. Der Angeklagte habe ihnen die Drogen immer so gegeben, ohne irgendwelche Gefälligkeiten, sagten alle Zeuginnen. Einmal sei es zu einem Kauf von Marihuana gekommen, sagte eine mittlerweile 17-jährige Auszubildende. Sie habe dies für sich gebraucht. Ansonsten sei es nie um Geld gegangen.
Aufgeflogen ist das Ganze schließlich, als eine Betreuerin der Mädchen Wind von der Sache bekommen und die Polizei verständigt hatte. Diese hörte anschließend bei diversen Gesprächen mit und durchsuchte die Wohnungen der Angeklagten. Ein Beamter bestätigte, die Umsätze des Angeklagten A. seien kaum so zu werten, dass man ihn als großen Drogendealer bezeichnen könne.
Der Prozess wird fortgesetzt.