Drei Jahre Haft für Hauptangeklagten
Gießen/Grünberg (bac). Vor dem Amtsgericht in Gießen ist am Dienstag das Urteil im Prozess um die Abgabe von Marihuana und Kokain an Jugendliche gefallen: Die Vorsitzende Richterin Sonja Robe verurteilte den Hauptangeklagten zu drei Jahren Haft, einen Mitangeklagten zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und sprach den dritten Beschuldigten aus Mangel an Beweisen frei.
Eine Freundesclique um die drei Angeklagten konsumierte zwischen Mai 2019 und März 2020 in Grünberg gemeinsam mehrmals Drogen, vor allem Marihuana, ab und an auch Kokain. Wenig sorglos ging dabei der Hauptangeklagte, der 25-jährige B., mit dem Alter derjenigen um, die mit ihm die Joints rauchten, denn diese waren unter 18 Jahre alt. »Man wollte halt etwas Party machen«, sagte er am Dienstag vor Gericht.
Wenn die jungen Mädchen etwas haben wollten, dann haben sie sich an ihn gewandt. Das war die übereinstimmende Aussage der Zeuginnen. Wenn er nichts hatte, dann besorgte sich B. etwas beim Mitangeklagten A. Dieser hatte immer einen Vorrat an Drogen, konsumierte regelmäßig Marihuana und Kokain und gab davon gerne etwas an seine Freude ab, wie er vor Gericht bekundete. Zu der Zeit sei er arbeitslos gewesen, und es sei ihm sehr schlecht gegangen. Geld stand dabei aber nie im Vordergrund. Mittlerweile lebt A. nach eigenen Bekunden in geordneten Verhältnissen und ist wieder berufstätig.
Die Richterin folgte in ihren Urteilen in großen Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Hauptangeklagten B. drei Jahre und sechs Monate gefordert. Staatsanwalt Dr. Fabian Hohn sah es als erwiesen an, dass B. sehr wohl wusste, dass er Drogen an Jugendliche unter 18 Jahren abgab. Er habe es zudem getan, um an die jungen Frauen heranzukommen.
»Sie wussten, dass es Jugendliche waren«, erklärte auch Richterin Robe. Als Motiv vermutete sie ein übersteigertes Wichtigmachen. »Sie waren der große Held für die Mädchen.« Die Abgabe sei bewusst passiert. Und das sei keine Lappalie. »Kokain gehört zu den harten Drogen. Es war ihnen egal, welche Schäden die Drogen bei den Mädchen hinterlassen«, sagte Robe. Da dem Jugendschutz bei der Strafzumessung ein hohes Gewicht eingeräumt wird, fiel die Strafe entsprechend hoch aus:
Bei der Beurteilung des Mitangeklagten A. sah es das Gericht als erwiesen an, dass er der »Beschaffer« der Drogen gewesen sei, zudem habe er noch einen weiteren größeren Drogendeal vermittelt, der jedoch nicht im Zusammenhang mit der Abgabe von Drogen an Jugendliche steht. Er habe zwar mit etwas Drogen gehandelt, jedoch nicht im großen Stil. »Er war kein großer Dealer«, bescheinigte ihm auch der Staatsanwalt. Zudem habe er seine Taten eingeräumt. Aufgrund der guten Sozialprognose verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro.
Der dritte Angeklagte spielte im gesamten Prozessverlauf nur eine untergeordnete Rolle. Die ihm zur Last gelegten Delikte konnten nicht eindeutig nachgewiesen werden. Er wurde aus Mangel an Beweise freigesprochen.. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.