Dezernent Stock appelliert an bedürftige Eltern
Gießen (pm). Pünktlich zum Start des zweiten Schulhalbjahres werden Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den sogenannten persönlichen Schulbedarf überwiesen. 52 Euro bekommen bedürftige Schüler jetzt also für Hefte, Stifte und andere Materialien, die sie bis zum Ende des Schuljahres benötigen. Eine zweite Zahlung für den persönlichen Schulbedarf ist im August vorgesehen.
Dann werden 104 Euro pro Schüler ausgezahlt.
6700 Kinder berechtigt
Mehr als 6 700 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden vom Landkreis Gießen mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt, erklärt Hans-Peter Stock als zuständiger Sozialdezernent des Landkreises. Er ruft die berechtigten Familien ausdrücklich dazu auf, diese finanziellen Hilfen in Anspruch zu nehmen: »Stellen Sie einen Antrag auf Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es kommt Ihren Kindern zugute und ermöglicht den Mädchen und Jungen, am sozialen Leben besser teilhaben zu können.«
Neben einer Zahlung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf sind weitere Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket möglich, etwa für Vereinsbesuche, die Musikschule oder Ferienspiele. Auch an Ausflügen des Kindergartens oder der Schule - selbst an mehrtägigen Klassenfahrten - können bedürftige Kinder dank der finanziellen Unterstützung teilnehmen. Ebenso kann das Schülerticket für den Besuch einer weiterführenden Schule und im Einzelfall auch eine notwendige zusätzliche Lernförderung bezuschusst werden.
Neben den Familien, denen vom Jobcenter Arbeitslosengeld (ALG) II gezahlt wird, erhalten auch Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialleistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach Paragraf 3 des Asylbewerberleitungsgesetzes beziehen, Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Familien, die ALG II erhalten, machen diese Leistungen mit ihrem Antrag auf ALG II geltend. Eltern, die Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen, beantragen ihre Leistungen beim Landkreis Gießen, Fachdienst 50, Stab 2, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen.
Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Interessierte auf der Internetseite des Kreises (lkgi.de/Gesundheit Soziales Migration/Soziales/Bildung und Teilhabe).