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Debatte um Sitzungsgeld

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Von: Rüdiger Soßdorf

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Gießen (so). Die Mitglieder des Kreisausländerbeirates (KAB) sollen künftig 45 Euro Aufwandsentschädigung je Sitzung erhalten. Das empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss des Kreistags mehrheitlich. Am kommenden Montag soll der Kreistag abschließend dazu befinden. Die Regelung ist jetzt neu zu treffen, da bei der Überarbeitung der Entschädigungssatzung für Ehrenamtliche vor einigen Monaten der Ausländerbeirat nicht berücksichtigt wurde.

Um die Höhe des Sitzungsgeldes gibt es eine Debatte: Reinhard Hamel (Gießener Linke) plädiert dafür, den Betrag auf 60 Euro anzuheben. Schließlich tage der Beirat bald monatlich, sei auch nicht mit anderen Beiräten zu vergleichen, die nur zweimal im Jahr zusammenkommen - und deren Mitglieder 25 Euro je Sitzung erhalten. Hamel erinnerte daran, dass KAB-Mitglieder in der Vergangenheit wie Kreistagsmitglieder behandelt wurden - daran solle man jetzt den Betrag angleichen.

KAB-Mitglieder »sind schockiert«

Auch Tim van Slobbe, KAB-Vorsitzender des Beirates, plädiert für eine Gleichbehandlung. Der Arbeitsaufwand der KAB-Mitglieder sei vergleichbar mit dem der Kreistagsabgeordneten. Schließlich vertrete der Beirat rund 32 000 im Kreis Gießen lebende Ausländer. Mit der geringeren Aufwandsentschädigung werde von 27 Jahre lang geübter Praxis abgewichen. Die KAB-Mitglieder seien »schockiert über die Degradierung und Abwertung, die der Beirat als langjährig mitarbeitendes Gremium erfährt«, schimpft van Slobbe. Er will darin ein politisches Zeichen sehen, nicht eine rechtliche Notwendigkeit.

Im Fachausschuss plädierte van Slobbe vergeblich dafür, die Entscheidung zu vertragen und erneut zu beraten . Auch der Antrag der Linken, 60 Euro je Sitzung auszuzahlen, blieb ohne Mehrheit.

Eine andere Position vertritt die AfD-Fraktion im Kreistag. Deren Vorsitzender Jörn Bauer hält es für »nicht nachvollziehbar«, warum dem Kreisausländerbeirat 45 Euro pro Sitzung an Entschädigung gewährt werden sollen, während Mitglieder aller anderen Kommissionen und Beiräte des Landkreises lediglich mit 25 Euro entschädigt würden. »Wir sehen hier nicht nur einen Verstoß gegen den grundgesetzlich gewährten Gleichheitsanspruch, sondern auch ein krasses Missverhältnis zwischen Kosten und Leistung«, erklärt Bauer. Der KAB habe in den vergangenen fünf Jahren nur einen Antrag in die Beratungen der Gremien eingebracht.

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