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Das Grundgesetz und die blaue Tonne

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Von: Rüdiger Soßdorf

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Es gibt Momente, da überfallen einen schlagartig Bedenken. Mehr noch: Regelrechte Skrupel. Dieser Tage ist’s passiert, beim Aufräumen und Ausmisten des überquellenden Bücherregals im Arbeitszimmer. Ein schlankes dtv-Büchlein tauchte dort wieder auf: Das Grundgesetz plus Menschenrechtskonvention plus Bundeswahlgesetz, Parteiengesetz und einiges mehr.

In der 24. neu bearbeiteten Auflage - Stand Mai 1988.

Mittlerweile liegt die 53. Auflage vor, hat längst ebenfalls den Weg ins Regal gefunden. Die Texte sind zudem im Internet abrufbar. Auch wenn sich das eine oder andere geändert haben mag seit der Ausgabe, die vor 35 Jahren erworben wurde - man denke nur an die Wiedervereinigung 1989/90 - so sind darin doch unverbrüchliche Werte niedergelegt. Von der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen über die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Meinungsfreiheit bis hin zum Bekenntnis zur Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht - um nur einige Beispiele zu nennen.

Darf man das denn einfach so in den Müll, pardon: in die blaue Tonne, werfen?

Das zu Studienzeiten erworbene Exemplar, seinerzeit hier und da mit Anmerkungen und markierten Passagen versehen, wanderte selbstverständlich zurück in den Bücherschrank. so

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