Damit der alte Brauch wirklich zum Vergnügen wird
Gießen (pm). Sie sind ein Stück Tradition und Vergnügen für die Teilnehmer. Damit es bei einem Spaß für alle Seiten bleibt, gilt es bei Oster- und Brauchtumsfeuern im Vorfeld einiges zu berücksichtigen.
Veranstalter müssen allerdings bereits bei der Planung und beim Osterfeuer selbst ein paar Grundregeln beachten. Experten des Regierungspräsidiums Gießen geben Tipps zu richtigem Material, umsichtigem Verhalten und Tierschutz. Die Regeln gelten nicht nur für das Osterfeuer, sondern für Brauchtumsfeuer allgemein.
Um einen Schaden an Umwelt und Besuchern zu vermeiden, darf für ein solches Brauchtumsfeuer lediglich trockenes und unbehandeltes Holz oder Ast- und Strauchschnitt verwendet werden, erläutert Dr. Johannes Bachmann, Dezernatsleiter für kommunale Abfallwirtschaft im Regierungspräsidium (RP). Die Veranstalter seien dafür verantwortlich, Abfälle auszusortieren, bevor das Holz aufgeschichtet wird. Sperrmüll, Altreifen, behandelte Paletten oder Ähnliches haben im Feuer nichts verloren. Wer das nicht beachtet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. »Dann wird der alte Brauch schnell zu einem teuren Ostervergnügen«, so Bachmann.
Für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen gelten besondere Vorschriften. Diese dürfen nur im Ausnahmefall verbrannt werden. Und ein Brauchtumsfeuer ist eine solche Ausnahme. »Wichtig zu wissen ist auch: Alte Bretter oder Balken gelten nicht als pflanzliche Abfälle, sie werden über die Sperrmüllabfuhr oder in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage entsorgt«, sagt Bachmann.
Dr. Thomas Stumpf, Leiter des für Brandschutz zuständigen RP-Dezernats, erläutert, dass neben bestimmten Mindestabständen zu Gebäuden, Autobahnen, Wäldern und Naturschutzgebieten auch ein Sicherheitsstreifen von fünf Metern Breite einzuhalten ist. »Damit wird ein direktes Übergreifen des Feuers vermieden.« Der Sicherheitsstreifen kann durch Umpflügen oder Fräsen angelegt werden.
»Achten Sie darauf, dass die Besucherinnen und Besucher ausreichend Abstand zum Feuer halten. Besonders Kinder und angetrunkene Gäste sollten Sie im Auge behalten«, lautet sein Tipp. »Und sollte das Feuer dennoch außer Kontrolle geraten, alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112, falls sie nicht ohnehin vor Ort ist.«
Nicht zuletzt spielt der Tierschutz eine große Rolle bei einem Brauchtumsfeuer. Die Feuerstelle darf erst am Tage des Anzündens aufgeschichtet beziehungsweise muss an diesem Tag komplett umgeschichtet werden. Ansonsten können Tiere darin einen Unterschlupf suchen und qualvoll verbrennen. »Auch ein vorheriges Rütteln an dem Stapel hilft nicht. Viele Tiere verhalten sich passiv, anstatt zu flüchten«, erklärt Dr. Mona Schütz vom Team Tierschutz beim Dezernat für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.
Veranstalter müssen außerdem wissen, dass Brauchtumsfeuer mindestens zwei Wochen vor der feierlichen Entzündung bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angezeigt werden müssen. Eine Orientierungshilfe zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr bei Brauchtumsfeuern mit vielen wichtigen Informationen gibt es auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums.