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»Sonnenland« pro Windpark

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Von: Siglinde Wagner

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Buseck (siw). »Wollen wir diesen großen Schritt machen?« - diese Frage stellte Uwe Kühn, Vorstandsmitglied der Sonnenland eG, nach einer ausführlichen Information und Diskussion zum Thema »Windpark« den Mitgliedern der Energiegenossenschaft anlässlich der Generalversammlung. Dass das Votum letztlich einstimmig ausfiel, war zuvor in Anbetracht vieler Fragen und auch kritischer Stimmen nicht zu erwarten.

Beschlossen wurde, dass sich die Sonnenland eG grundsätzlich direkt am Windpark Staufenberg beteiligen wird. Drei Windkraftanlagen werden auf Flächen der Stadt entstehen. .

Staufenbergs Bürgermeister Peter Gefeller warb persönlich um Zustimmung: »Sie sind diejenigen, die aus dem Park das machen können, was er sein soll: ein echter Bürgerwindpark.« Die Bürger sollen von den Einnahmen profitieren und nicht nur Windräder anschauen.

Die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung geht von einem benötigten Eigenkapital von 6,5 bis 7 Millionen Euro aus. Vorausgesetzt, dass 50 Prozent des Eigenkapitals von den zehn benachbarten Kommunen der Energiegesellschaft Lumdatal aufgebracht werden, und die Stadtwerke Gießen auf eine Beteiligung verzichten, könnten 30 bis 50 Prozent durch Bürgerbeteiligungen abgedeckt werden.

Konkret geht es für »Sonnenland« um eine Beteiligungsspanne von zwei bis 3,2 Millionen. Hinsichtlich der aktuellen Bilanzsumme von 3,9 Millionen ist dies eine stattliche Summe. Dazu meinte Kühn: »Wir sind vielleicht mutig, aber nicht größenwahnsinnig.« Er zeigte sich zuversichtlich, dass dieser Betrag über die Gewährung von Nachrangdarlehen der Sonnenland-Mitglieder abgedeckt wird. Zudem ständen Stadtwerke und Banken bereit, die Anteile zu übernehmen, die von Bürgern nicht erworben werden.

Die Modalitäten einer Bürgerbeteiligung sind noch nicht vollständig festgelegt. Die positive Empfehlung einer externen Wirtschaftsprüfung ist eine zwingende Voraussetzung zur Beteiligung von Sonnenland. Sie wird in Kürze erwartet.

Eine Ausschreibung an die Mitglieder soll dann Ende des dritten Quartals erfolgen, zugleich eine außerordentliche Mitgliederversammlung anberaumt werden. Die Inbetriebnahme der drei Windkraftanlagen ist für Ende August/Anfang September und eine Besitzübergabe nach einem dann etwa viermonatigen Probelauf zum Jahreswechsel vorgesehen.

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