Neun Fälle von Versicherungsbetrug

Buseck (jwr). Am Dienstagabend hat der zweite Akteneinsichtsausschuss zu den Betrugsfällen durch einen Ex-Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung seine Arbeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgenommen. Anders als beim ersten Ausschuss, der bis März getagt hatte, wird es diesmal aber voraussichtlich bei einem Termin für die Akteneinsicht bleiben. Laut dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses (HFA), Uwe Kühn (FW), der auch den Akteneinsichtsausschuss mit den gleichen Mitgliedern leitet, hat das Sondergremium am Dienstag bis nach 23.
30 Uhr getagt und dann einmütig beschlossen, die Einsichtnahme zu beenden. Die Akte habe die Verwaltung zusammengestellt, die Vorlage weiterer Dokumente sei aus Sicht des Ausschusses nicht nötig gewesen.
Sachliche Atmosphäre
»Es lief ausgesprochen ruhig und sachlich«, äußerte sich Kühn. Nun werde er als Vorsitzender erneut einen Abschlussbericht verfassen. Dieser solle dann vom Ausschuss am 7. September, 19 Uhr, im Vorfeld der regulären HFA-Sitzung beraten und beschlossen werden, diesmal öffentlich. Womöglich werde der Abschlussbericht dann schon in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung per Dringlichkeitsbeschluss auf die Tagesordnung genommen.
Zu den Inhalten der Beratung wollte sich Kühn am Mittwoch nicht weiter äußern, es gelte, Vertraulichkeit und Neutralität zu wahren. Jedenfalls wolle er den Bericht so verfassen, »dass er bei allen Zustimmung findet, dann hat er die höchste Legitimation«.
Bürgermeister Dirk Haas (SPD) informierte auf Anfrage dieser Zeitung am Mittwoch auch über die besprochenen Themen. Konkret sei es diesmal um insgesamt neun Fälle gegangen, in denen der Ex-Mitarbeiter Zahlungen einer Versicherung an die Gemeinde auf sein eigenen Konto umgeleitet haben soll. Ferner habe man Dokumente zur Korrespondenz mit der Polizei vorgelegt.
In zwei Betrugskomplexen - dies hatte bereits der erste Ausschuss aufgearbeitet - hatte der Mann jeweils die Gemeinde geschädigt, die Betrugssumme belief sich auf insgesamt gut 21 000 Euro. Durch den dritten Komplex - den Versicherungsbetrug - hat sich die Gesamt-Betrugssumme auf etwa 47 000 Euro erhöht. Über diesen Betrag haben Anwälte der Verwaltung und des Ex-Mitarbeiters eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, verbunden mit einem Schuldanerkenntnis. Laut Haas wurden monatliche Raten zu 400 Euro über zehn Jahre hinweg vereinbart.
Unklar war bislang, ob nur der Versicherung oder auch der Gemeinde durch den dritten Komplex ein Schaden entstanden ist. Laut Haas ist inzwischen klar, dass in mehreren Fällen tatsächlich ein Schaden vorlag, die Zahlungen also der Gemeinde zugestanden hätten. Drei der vom Ex-Mitarbeiter bei der Versicherung eingereichten Fälle seien dagegen fingiert gewesen.
Für diese Fälle könne die betrogene Versicherung womöglich Geld von der Gemeinde einfordern, was bisher nicht geschehen sei. Die Rückzahlungsvereinbarung decke allerdings die komplette Betrugssumme ab, sodass der Gemeinde laut Haas im Fall einer Rückforderung kein weiterer finanzieller Schaden entstehen würde. In den Fällen von Versicherungsbetrug sei es weitgehend um - teils ausgedachte - Kasko-Schäden an gemeindeeigenen Fahrzeugen über drei Jahre hinweg gegangen. Die Rückverfolgung habe sich schwierig gestaltet. »Der Mitarbeiter hatte alles, was darauf schließen ließ, rechtzeitig vernichtet«, sagte der Bürgermeister und unterstrich, dass sich die schon bekannte Betrugssumme nun nicht noch einmal erhöht habe.
»Es war eine Arbeitssitzung ohne Spitzen«, lobte auch Haas die aus seiner Sicht sehr konstruktive Atmosphäre im Akteneinsichtsausschuss.