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Fahrradstraße freigegeben

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Von: Siglinde Wagner

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Klimaschutzmanagerin Larissa Hildebrand, Bürgermeister Dirk Haas, Reinhard Hamel (Verkehrswende-Initiative) und Hans Wichert (ADFC) bei der Eröffnung der Fahrradstraße. © Siglinde Wagner

Buseck (siw). Die Fahrradstraße in der Bahnhofstraße wurde am Donnerstag offiziell freigegeben. Das war eigentlich schon früher geplant, aber »nur wenige Stunden nachdem der Bauhof die Schilder aufgestellt hatte, fielen sie Vandalen zum Opfer. Sogar die Fundamente wurden beschädigt«, berichtete Bürgermeister Dirk Haas. Neue Schilder mussten nachbestellt werden, das nahm einige Wochen in Anspruch.

Für die Freigabe als Fahrradstraße musste die Beschilderung jedoch komplett sein. Deshalb waren zwischenzeitlich sogar die noch vorhandenen intakten Schilder zugehängt worden.

Im Zuge der Umwidmung der Bahnhofstraße zur Fahrradstraße wurde zusätzlich im vorderen Teil der Zeilstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt. Der hintere Teil der Bahnhofsstraße war ohnehin schon seit vielen Jahren als Spielstraße ausgewiesen. Der Beschluss zur Einrichtung von Fahrradstraßen ist in der Gemeindevertretung einstimmig erfolgt. Im zweiten Schritt soll der Schützenweg drankommen.

Die Verunsicherung in Bezug auf die zukünftigen Fahrradstraßen war sehr groß. Kommentare auf Facebook sorgten für zusätzliche Verwirrung. Es wurde gemutmaßt, dass eine Autofahrt zum Bahnhof oder der Hausarztpraxis nicht mehr gestattet sei. Darauf hat die Gemeinde mit einer Info-Veranstaltung reagiert. Letztlich ändere sich nicht allzu viel, erklärte Eckhard Neumann, Inhaber einer Fahrschule und zugleich Vorsitzender der Gemeindevertretung, damals zur verkehrsrechtlichen Einordnung der Fahrradstraßen. Ohnehin sei ein rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmer untereinander das A und O. Es gelten die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die üblichen Vorfahrtsregeln. Gäbe es keine Ausnahme von der gängigen Regel, müssten auch Radfahrer den von rechts kommenden Pkw Vorfahrt gewähren. Allerdings dürfen sie in ausgewiesenen Fahrradstraßen auch nebeneinander fahren, dürfen nicht bedrängt werden, aber überholt.

Mindestabstand zu den Radlern

Dabei ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Das sei aufgrund der Straßenbreite weder hier noch nahezu überall in Ortschaften kaum möglich, sagte dazu Hans Wichert vom ADFC Gießen (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club). Er ist aktiver Unterstützer der Verkehrswende-Initiative in Buseck, die beim Ortstermin an der Ecke Bahnhofstraße/Mollner Straße von Reinhard Hamel aus Alten-Buseck vertreten wurde. Er regte einen roten Markierungsstreifen am Anfang und Ende der Fahrradstraße an.

»Letztlich dienen derartige Maßnahmen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere den Fahrradfahrern und Fußgängern«, sagte Haas.

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