Eine Fahrradstraße ist kein Radweg

Buseck (son). Letztlich ändert sich nicht wahnsinnig viel. So könnte man die Quintessenz des Nachmittags zusammenfassen. Bei einer Informationsveranstaltung im Kulturzentrum Großen-Buseck erläu- terte der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Eckhard Neumann, die Regelungen zu den neu eingerichteten Fahrradstraßen in Großen-Buseck und Trohe.
Rücksicht gefragt
»Fahrradstraßen sind mittlerweile ganz normal und sie funktionieren«, stellte Neumann in seinem kleinen Exkurs zur verkehrsrechtlichen Einordnung der Fahrradstraßen fest. Neumann ist Fahrlehrer und kennt sich aus. »Allgemein können wir uns erstmal darauf einigen, dass wir uns als Verkehrsteilnehmer alle rücksichtsvoll untereinander verhalten, das ist die Grundlage von allem«, so Neumann.
Fahrradstraßen seien grundsätzlich nur für Radfahrende offen, seien aber kein Radweg. Es gelte die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und es gelten auch die üblichen Vorfahrtsregelungen. »Gibt es kein entsprechendes Verkehrszeichen, dann gilt auch in Fahrradstraßen rechts vor links«, betonte Neumann. Das bedeute, dass auch die Radfahrenden einem von rechts kommenden Pkw die Vorfahrt gewähren müssen. Radfahrende dürfen in Fahrradstraßen nebeneinander fahren und sie dürfen nicht von anderen bedrängt werden. Beim Über- holen sei der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, führte Neumann weiter aus.
»Es gibt eine Vielzahl von Zusatzzeichen, die die Fahrradstraße auch für andere Verkehrsteilnehmer freigeben«, erläuterte Neumann. In Trohe beispielsweise werde die Fahrradstraße am Mühlrain das Zeichen »Anlieger frei« erhalten. »Somit dürfen beispielsweise Bewohner der anliegenden Häuser, ihre Besucher und dort hin liefernde Firmen reinfahren und parken.« Reiner Durchgangsverkehr ist bei »Anlieger frei«nicht erlaubt. Bei der Straße Mühlrain sei das auch sowieso nicht möglich, da die Straße in den geteerten Rad- und Fußweg nach Großen -Buseck übergeht.
Anwohner skeptisch
In Großen-Buseck werden die Bereiche der neuen Fahrradstraße in der Bahnhofstraße und im Schützenweg das Zusatzzeichen »Kfz frei« erhalten. »Das heißt, das alle Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße unter Beachtung der eben erläuterten Regelungen nutzen dürfen«, so Neumann.
Der Beschluss zur Einrichtung von Fahrradstraßen sei bereits im Oktober 2020 in die Gemeindevertretung eingebracht worden, wie Bürgermeister Dirk Haas in seinen einleitenden Worten erläutert hatte. »Alle Fraktionen haben die Einrichtung der Fahrradstraßen einstimmig beschlossen«, so Haas. Sicher seien die Änderungen nur geringfügig. Nichtsdestotrotz erhoffe sich die Gemeinde eine bessere Sichtbarmachung des Radverkehrs und eine Aufwertung des Radfernweges R7, der durch die Gemeinde Buseck verläuft.
Einigen Anliegern der Bahnhofstraße ging das nicht weit genug. »Was verbessert sich denn überhaupt für uns?«, fragte ein Teilnehmer. Der ungeliebte Durchgangsverkehr würde so jedenfalls nicht aufgehalten. Einige hätten sich auch für die Bahnhofstraße ein »Anlieger frei«-Schild gewünscht. »Eine Ideallösung gibt hier nicht«, meinte Manfred Weller aus dem Publikum. »Wir haben einen enormen Innerortsverkehr, den wir auch mit solchen Maßnahmen nicht in den Griff bekommen werden.« Beate Allmenröder merkte an, dass die Sichtbarmachung und die Steigerung der Sicherheit der Radfahrenden auf dem R7 durch die Einrichtung der Radstaße auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung sei. »Wir alle sind auch aufgefordert mehr mit dem Rad zu fahren und das Auto stehen zu lassen.«