1. Gießener Allgemeine
  2. Kreis Gießen
  3. Buseck

Die Karte für Radfahrer

Erstellt:

Von: Patrick Dehnhardt

Kommentare

pax_300radfahrkarte_2704_4c
pax_300radfahrkarte_2704_4c © Patrick Dehnhardt

Bei einer Radfahrkarte denkt man heutzutage an eine Karte, die einem den Verlauf von Radwegen anzeigt. Doch noch vor 100 Jahren hatte der Begriff eine ganz andere Bedeutung. Damals handelte es sich dabei um einen Führerschein für Radfahrer.

Gertrud Wagner aus Buseck besitzt solch eine Karte. Der 1892 geborene Inhaber musste diese stets bei sich tragen, wenn er mit dem Rad unterwegs war. Darauf waren neben dem Geburtsdatum persönliche Merkmale wie Haar- und Augenfarbe notiert, um den Inhaber identifizieren zu können.

Daneben waren einfache Vorschriften für den Radler abgedruckt. Es gelten für ihn »sinngemäß die den Verkehr von Fuhrwerken auf öffentlichen Wegen und Plätzen regelnden polizeilichen Vorschriften« sowie einige Erweiterungen. So müsse ein Rad zwingend eine »sicher wirkende Hemmvorrichtung«, eine Glocke sowie bei Dunkelheit und starken Nebel eine »hell brennende Laterne mit farblosen Gläsern« besitzen. Strafen reichten bis 60 Mark.

Die Radfahrkarte gab es nur gegen Gebühr und für unter 14-Jährige nur auf »Antrag des Vaters, Vormunds oder sonstigen Gewalthabers«. Zwischenzeitlich lief sie regelmäßig ab und musste stets neu beantragt werden - eine Art Fahrradsteuer. »Ausgestellt vom Hessischen Kreisamt im Volksstaat Hessen. Mit Gebühren von fünf und zehn Mark«, schreibt Gertrud Wagner. Und schließt ihren Brief mit den Worten: »In der heutigen Zeit undenkbar.«

Obwohl: Wenn in Gießen mal wieder Radfahr-Rowdies auf dem Gehweg zwischen Kinderwagen und Rollator dicht durchkurven oder bei Rot über die Ampel brettern, wünscht man sich genau so etwas - inklusive Kennzeichen. pad/REPRO: VERLAG

Auch interessant

Kommentare