Ausschuss berät Baugebiet »Am Trais«
Buseck (son). Der erneute Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan »Am Trais« in Großen-Buseck stand im Zentrum der jüngsten Sitzung des Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses. Bereits vor zwei Jahren war der Plan in den einzelnen Gremien vorgestellt worden. Die Möglichkeit, Baugebiete am Rande der Ortslage im beschleunigten Verfahren auf den Weg zu bringen, wurde nun vom Gesetzgeber bis Ende 2022 verlängert.
Mathias Wolf und Sara Halili vom Planungsbüro Fischer erläuterten die Vorgehensweise bei der erneuten Aufstellung. »Durch die neue Darstellung des Gebietes als Siedlungsfläche in der geplanten Fortschreibung des Regionalplanes ist kein Zielabweichungsverfahren mehr nötig«, sagte Wolf. Auch die im Flächennutzungsplan dargestellte Nutzungsausweisung des Areals als Streuobstfläche und Grünland widerspreche nicht grundsätzlich der Ausweisung als neues Wohngebiet in Ortsrandlage.
Ist Wendehammer notwendig?
Das Gebiet mit acht Bauplätzen soll durch zwei Stichstraßen vom Mollbornweg aus erschlossen werden. Zwei Vollgeschosse sind bei den Gebäuden vorgesehen, die Firsthöhe ist auf 9,50 Meter festgelegt. Einige Punkte in den textlichen Festsetzungen wurden im Ausschuss länger diskutiert und schließlich einige Änderungs- und Prüfungswünsche den Planern mitgegeben.
So soll etwa der landwirtschaftliche Weg auf dem Flurstück 193/1 erhalten bleiben. Auch wird auf Anregung von Frank Müller (CDU) geprüft, ob die Müllabfuhr in die Stichstraßen rückwärts einfahren dürfe oder ob nicht ein Wendehammer nötig sei. Wolf entgegnete, dass bei Straßen, die nur 50 Meter lang seien wie die geplanten, ein Wendehammer nicht nötig sei und die Entsorgungsfahrzeuge bei entsprechender personeller Besetzung rückwärts einfahren dürften. Aber er werde das noch explizit in Erfahrung bringen.
Aufgenommen wurde die Anregung der CDU, das Straßenbegleitgrün zusätzlich mit Baumpflanzungen aufzuwerten. »Das wird neben der Rechts-vor-Links-Regelung an den Einmündungen in die Stichstraßen zur Verkehrsberuhigung beitragen«, meinte Müller. Positiv beschieden wurde ein Vorschlag von Gerhard Hackel (SPD), Entwässerungsmaßnahmen an dem leicht abschüssigen Gebiet vorzunehmen und die Wohnhäuser so vor Starkregenereignissen besser zu schützen.
Mindestabstand zur Straße
Die Freien Wähler forderten, den Bau von Garagen so einzugrenzen, dass ein Mindestabstand von fünf Metern zur Straße eingehalten werde. »Da bin ich ganz bei Ihnen«, sagte Wolf. Garagenbauten direkt an der Straße seien unattraktiv und gefährlich für Verkehrsteilnehmer. Auch werde der Straßenraum bei zurückgesetzten Garagen entlastet. Bei offenen Carports solle allerdings ein geringerer Abstand möglich sein. Auch wird das Planungsbüro auf Anregung der Freien Wähler nachvollziehbare Begründungen für den Bau von Zisternen in die textlichen Festsetzungen mit aufnehmen. Beschlossen wurden die Änderungen mit fünf Jastimmen, zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen.
Erörtert wurde auch die Überplanung der Gewerbegebiete in Alten-Buseck, Großen-Buseck und Beuern. »Da die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden, ist hier ein vereinfachtes Verfahren möglich«, sagte der Planer. So soll festgeschrieben werden, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Leiter nur innerhalb gewerblich genutzter Gebäude zulässig sind. Freistehende Gebäude, die nur zur Wohnnutzung dienen, sind nicht erlaubt. Weiterhin sollen Dachflächen von Neubauten zu 60 Prozent mit Solarmodulen oder Fotovoltaik bestückt werden. Alternativ sei eine Nutzung mit floristischer Dachbegrünung zulässig. Die Änderungen wurden einstimmig beschlossen.
Über den Waldwirtschaftsplan, der auch auf der Tagesordnung stand, wurde nicht gesprochen. Frank Müller (CDU) sowie Markus Spitzner von den Grünen forderten das Beisein eines Fachkundigen von Hessen-Forst, der Erläuterung zu dem Waldwirtschaftsplan geben möge.