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»CDU-interne Angelegenheit«

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Von: Rüdiger Soßdorf

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Biebertal (so) Auf den ersten Blick scheint die unschöne Angelegenheit beigelegt: Dieter Mackenrodt nimmt sein Mandat in der Biebertaler Gemeindevertretung wieder als Mitglied der CDU-Fraktion wahr: Diese hatte ihn Anfang Mai nach Differenzen ausgeschlossen, doch der Unternehmer hatte sich dagegen umgehend mit Erfolg juristisch zur Wehr gesetzt. Seit Mitte Mai nimmt er wieder an den Fraktionssitzungen teil.

Doch die Angelegenheit bleibt Thema: Zum einen rein formal - bezüglich der Frage, wer die Kosten für den juristischen Streit trägt. Der Streitwert wird immerhin auf 5000 Euro beziffert. Zum anderen atmosphärisch: Wie geht eine Partei, eine Fraktion damit um? Kann man einfach so wieder zur Tagesordnung übergehen und zusammenarbeiten?

Die Freien Wähler haben in der letzten Sitzung der Biebertaler Gemeindevertreter wissen wollen, ob die Allgemeinheit die Kosten trägt für einen CDU-internen Rechtsstreit?

Im Raum stehen erst einmal Kosten des Verwaltungsgerichtsverfahrens, das Mackenrodt nach seinem Rauswurf aus der CDU-Fraktion angestrengt hatte: Die Rechnung beläuft sich auf 241,50 Euro. Die CDU hatte sich ans Rathaus gewandt mit dem Wunsch, die Gemeinde möge dies begleichen. Dort kam man zum Ergebnis, dass es sich um eine CDU-interne Angelegenheit handele. Diese Auffassung vertreten auch der zurate gezogene Hessische Städte- und Gemeindebund und das Innenministerium des Landes. Eine Übernahme der Gerichtskosten wurde vom Rathaus abgelehnt. An die CDU ging die Empfehlung, zu schauen, ob es dafür eine Rechtsschutzversicherung der Partei, etwa des Kreis- oder Landesverbandes der CDU, gebe. Die gibt es aber nicht Das hat eine Nachfrage der Biebertaler beim CDU-Kreisverband ergeben.

Für den Biebertaler CDU-Fraktionsvorsitzenden Alfons Lindemann und den lokalen Parteivorsitzenden Sascha Lember stellt sich die Frage, was dies für Menschen bedeutet, die sich im Ehrenamt kommunalpolitisch engagieren: Haften diese im Falle einer Klage künftig selbst? Letztlich hat das hessische Innenministerium für eine Klärung gesorgt.

Demzufolge haften ehrenamtliche Mandatsträger in einem solche Falle nicht - ebensowenig die Fraktion, die in Hessen den Status einer »Person des öffentlichen Rechts« hat. Das bedeutet, dass Streitigkeiten von Mandatsträgern mit ihren Fraktionen als öffentlich-rechtliche Angelegenheit behandelt werden - ergo war das Verwaltungsgericht die richtige Adresse. Aber: Auch das Innenministerium kommt zur Auffassung, dass sich um eine interne Angelegenheit handelt und in der Verantwortung der Fraktion liegt. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Gemeinde besteht also nicht.

Fraktion ohne Mittel

Zudem verfügt eine Fraktion auf der untersten, der Gemeinde-Ebene über keine eigenen Mittel. Die Einordnung der Fraktion als »juristischer Person« bedeute zugleich, dass die einzelnen Fraktionsmitglieder finanziell nicht in Haftung genommen werden können. Auf sie erfolgt in einem solchen Streit kein Durchgriff.

Schlussfolgerung, die Lindemann und Lember daraus ziehen: Das Verwaltungsgericht oder ein eingeschalteter Rechtsanwalt blieben auf ihren Kosten sitzen - oder aber sie wenden sich an den Verursacher. Und der sei Dieter Mackenrodt, da dieser juristische Schritte eingeleitet habe, nicht etwa die CDU-Fraktion.

Bleibt die Frage des Miteinanders in der Fraktion: Wie kann man nach einer solchen Auseinandersetzung konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten? Im April hatte bereits Parteivorsitzender Lember sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Nach eigenem Bekunden, um Spannung aus der Fraktion zu nehmen. Mackenrodt hat seinerseits versichert, sich fraktionstreu zu verhalten und seine fachliche Kompetenz in die Arbeit einbringen zu wollen.

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