»Bei Behinderung ist grundsätzlich abzuschleppen«

Gießen (pm). Anlässlich des heutigen europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mahnt der Kreisverband Gießen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zu mehr Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen der Betroffenen.
Immer wieder würden Gehwege von Autofahrern zugeparkt. Was für viele Fußgänger nur ein Ärgernis sei, sei für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator, aber auch für Eltern mit Kinderwagen dagegen ein gefährliches Hindernis, erklärte der Kreisverband in einer Pressemitteilung. »Ein erhebliches Sicherheitsproblem besteht, wenn Einmündungen und Querungsstellen zugeparkt sind.« Nicht nur Kinder haben dann Schwierigkeiten, herannahende Fahrzeuge wahrzunehmen und selbst rechtzeitig gesehen zu werden. »Noch schlimmer trifft es Sehbehinderte, wenn die extra für sie angelegten Querungsstellen von Autos auf dem Gehweg oder der Fahrbahn zugeparkt werden.« Ohne böse Absicht könne dann der Lack des Autos auch mal Kratzer abbekommen, wenn der Langstock der Sehbehinderten auf ein Fahrzeug treffe.
Verkehrsclub fordert mehr Kontrollen
Der VCD Gießen beobachte immer wieder, dass die neu angelegte barrierefreien Querungsstellen zugeparkt werden. Er appelliert daher an alle Autofahrer, das Fahrzeug nicht auf Gehwegen und Querungsstellen abzustellen, damit diejenigen, die darauf angewiesen sind, diese nutzen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Zudem fordert der VCD die Politik und Verwaltung auf, gegen Falschparker auf Gehwegen und Querungsstellen konsequent vorzugehen. »Bei Behinderung ist dabei grundsätzlich abzuschleppen, denn derartige Gefährdungen oder Behinderungen sind sofort abzustellen«, erklären die Verantwortlichen.
Dass in einigen Kommunen die Gehwege zugeparkt werden, liegt nach Ansicht des VCD weniger an einer zu geringen Bußgeldhöhe. Das größte Problem sei, dass viele Ordnungsämter und auch die Polizei deutlich zu selten Kontrollen durchführen würden.
Verbotenes Gehwegparken einfach durch Markierung oder Beschilderung zu legalisieren, sei in der Regel nicht zulässig, schreibt der VCD-Kreisverband. Das Bundesverkehrsministerium gebe vor, dass Gehwegparken nur dann erlaubt werden dürfe, wenn sich zwei Rollstuhlfahrer auf dem Gehweg passieren können. »Bei Gehwegbreiten unter 2,50 Meter darf das Parken auf dem Gehweg daher weder örtlich zugelassen noch toleriert werden.« Entsprechend markierte Parkbereiche auf Gehwegen seien daher grundsätzlich aufzuheben.
Betroffene können sich an den VCD-Kreisverband wenden (giessen@vcd.org).