Azubi-Campus nun an Turnhalle

Nachdem der Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Schwimmbad eher unwahrscheinlich wird, rückt nun ein Gelände an der Turnhalle der Adolf-Reichwein-Schule in den Fokus.
Dass sich das Pohlheimer Stadtparlament im Oktober vergangenen Jahres bei der Frage nach einer Flüchtlingsunterkunft für zwei Standorte ausgesprochen hat, dürfte sich nun als Glücksfall erweisen. Nachdem es immer unwahrscheinlicher wird, dass eine Einrichtung am Hallenbad entstehen wird, konzentrieren sich die Planungen auf das Gelände an der Schönbornswiese im Bereich unterhalb der Turnhalle der Adolf-Reichwein-Schule.
Wie der Baudezernent des Landkreises Gießen, Christopher Lipp, bestätigt, ist nun an dieser Stelle angedacht, den Standort nach einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in einen Campus für Auszubildende im handwerklichen Bereich umzuwandeln. Diese Lösung war bislang für das Gelände am Schwimmbad angedacht.
Vorgesehen war anfangs eine größere Unterkunft für bis zu 70 Flüchtlinge in Pohlheim. Nach dem Beschluss im Stadtparlament im Oktober sollten es dann zwei kleinere Einrichtungen für jeweils rund 35 Flüchtlinge an zwei Standorten werden. Es war das Ergebnis eines Kompromisses, den die Mehrheitsfraktionen der SPD und der Grünen nach langen Diskussionen zuvor ausgehandelt hatten. Die SPD hatte sich für den Standort am Schwimmbad ausgesprochen, die Grünen hatten eher für das Gelände an der Schönbornswiese plädiert. Am Ende hatten sie sich auf beide Areale im jeweils kleineren Stil geeinigt. »Es ist eine pragmatische Entscheidung«, sagte damals Prof. Ernst-Ulrich Huster von der SPD-Fraktion.
Der Kreisausschuss hat kürzlich in einem Schreiben an Anwohner des Geländes am Schwimmmbad erklärt, dass dort Rodungen weitgehend ausgeschlossen seien, »da es kein Baurecht für ein Vorhaben auf diesem Grundstück gibt«, wie es in dem von den Dezernenten Christopher Lipp, Christian Zuckermann und Frank Ide unterzeichneten Brief heißt.
Sperrvermerk im Haushalt beantragt
Im Zuge der Bauleitplanung wäre zudem ein natur- und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erforderlich, »da das Grundstück durch die jahrzehntelang ausgebliebene Nutzung, aufgrund seines dichten Gehölzbewuchses und zahlreicher großer, alter Einzelbäume einen Biotopcharakter - auch für Tiere - entwickelt hat.« Dass das Gelände am Hallenbad einen Biotopcharakter aufweist, nährt die Zweifel an einem tatsächlichen Bau an dem Standort. Bis Oktober sind auf dem Areal einer früheren Minigolfanlage Rodungen aus Naturschutzgründen ohnehin untersagt.
Im Pohlheimer Haupt- und Finanzausschuss gab es nun am Mittwoch einen weiteren, wenn auch kleinen Hinweis darauf, dass dort zumindest vorerst nicht weiter geplant wird. Bei den Haushaltsberatungen haben die Fraktionen von SPD und Grünen gemeinsam beantragt, für den bisher vorgesehenen Rückbau der Minigolfanlage einen Sperrvermerk über 125 000 Euro zu setzen. Die Begründung der beiden Fraktionen: »So lange kein Baurecht für eine Flüchtlingsunterkunft besteht, sollten dort keine weiteren Maßnahmen erfolgen.«