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Kiloweise Cannabis aus Spanien geliefert: Abnehmer und Händlerin widersprechen sich

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Von: Barbara Czernek

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Die Staatsanwaltschaft Gießen wirft einer Frau vor, eine große Cannabis-Lieferung nach Deutschland organisiert zu haben. Der Abnehmer widerspricht ihren Aussagen.
Die Staatsanwaltschaft Gießen wirft einer Frau vor, eine große Cannabis-Lieferung nach Deutschland organisiert zu haben. Der Abnehmer widerspricht ihren Aussagen. © dpa/Marius Becker

In Spanien bestellt ein Mann aus dem Kreis Gießen insgesamt 50 Kilogramm Marihuana. Dafür wird er verurteilt – vor Gericht steht jetzt die Zwischenhändlerin.

Gießen – Eine 37-jährige Spanierin muss sich zurzeit wegen eines Drogendelikts vor dem Landgericht Gießen verantworten. Ihr wird vorgeworfen, einen Handel mit rund 50 Kilo Marihuana in Sevilla für einen Abnehmer in Pohlheim organisiert zu haben.

Es geht um zwei Lieferungen von insgesamt rund 50 Kilogramm Marihuana von Spanien nach Deutschland im Jahre 2018 und welche Rolle die Angeklagte, die in Untersuchungshaft sitzt, dabei gespielt hat. Sie hatte sich bereits beim Prozessauftakt ausführlich dazu geäußert.

Cannabis-Lieferung aus Spanien: Abnehmer aus Kreis Gießen widerspricht Zwischenhändlerin

Am zweiten Verhandlungstag wurde der Abnehmer der Ware, der 45-jährige Peter P., befragt. Dieser wurde für seine Taten bereits im Februar 2021 vom Landgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt.

Nach anfänglichem Zögern am ersten Prozesstag und anschließender Rücksprache mit seinem Anwalt gab er sich doch sehr redselig. Er tischte dem Gericht eine andere Version der Vorgänge auf, die sich von den Angaben der Angeklagten unterschied. Nicht er sei auf die Angeklagte zugegangen, sondern deren Mutter habe ihn Ende 2017 kontaktiert, um ihm einen Drogendeal anzubieten. Sie sei eigens dafür nach München gekommen.

Daraufhin sei er zusammen mit einem Freund nach Sevilla geflogen, um das Geschäft zu erledigen. Den Freund habe er mitgenommen, da der sich mit solchen Dingen auskenne und über die entsprechenden Kontakte und Abnehmer in Deutschland verfügen würde.

Vor Landgericht Gießen: Abnehmer bezeichnet Cannabis-Lieferung aus Spanien als „Schrott“

Die Angeklagte habe die Verhandlungen geführt, habe ihm und seinem Freund Proben des Stoffs vorgelegt und sich um alles weitere gekümmert. Die Abwicklung der ersten Lieferung im Februar 2018 sei gut verlaufen, die Qualität der Ware habe gestimmt, so dass sie innerhalb von zwei Stunden verkauft werden konnte.

Die Probleme zwischen ihm und der Angeklagten traten bei der zweiten Bestellung im Oktober 2018 auf. Da sei die Ware »Schrott« gewesen, sagte P., lediglich einen kleinen Teil der Ware habe ihm sein Bekannter abgenommen. Der Rest sei quasi in der Tonne gelandet.

Landgericht Gießen: Aussagen des Cannabis-Käufers laut Staatsanwältin unglaubwürdig

Die Angeklagte hingegen hatte bei ihrer Aussage betont, dass sie einwandfreie Ware auf den Weg gebracht hätte und nicht wisse, was aus dem Stoff geworden sei. Auch in puncto Liefermengen und die Höhe der Geldzahlungen gibt es erhebliche Unstimmigkeiten zwischen beiden Aussagen, die das Gericht noch nicht klären konnte. Die Angaben des Zeugen waren über weite Strecken nicht nachvollziehbar und sehr unlogisch, so dass er insgesamt einen unglaubwürdigen Eindruck hinterließ.

Daher blieb unklar, für welche Menge an Marihuana die Angeklagte nun wirklich verantwortlich war. »Gerade in Hinblick auf das gezahlte Geld und die Liefermengen passt einiges nicht zusammen. Da widerspricht er sich teilweise selbst, wenn man das mit seiner Aussage vor dem Landgericht Frankfurt vergleicht. Das kann so nicht stimmen«, kommentierte Staatsanwältin Nathalie Dohmen die Aussage des Zeugen. Das Gericht sieht es deshalb als notwendig an, jenen Bekannten als weiteren Zeugen zu vernehmen. Der Prozess wird fortgesetzt. (Barbara Czernek)

Eine Gruppe von Männern verurteilte das Landgericht Gießen letztes Jahr, die unter anderem mit über 40 Kilo Cannabis gehandelt hatten.

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