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Ausländerbeirat geht vor Gericht

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Von: Stefan Schaal

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Gießen (srs). Der Kreisausländerbeirat will mit einer Klage dagegen vorgehen, dass die AfD-nahe Konservative Liste in den Beirat rücken kann.

Das Gremium geht gegen einen Beschluss des Kreistags von Mitte Juli vor. Der Kreistag hatte die Wahl des Ausländerbeirats im März dieses Jahres, bei der die Konservative Liste wegen Formfehlern ausgeschlossen worden war, mit breiter Mehrheit für ungültig erklärt. Die Wahl soll nun wiederholt werden, die Mitglieder des Ausländerbeirats halten diese Entscheidung aber für falsch. Weil der Ausländerbeirat nicht selbst vor Gericht ziehen kann, beauftragt das Gremium den Vorsitzenden Tim van Slobbe. Der Beirat soll die Gerichtskosten übernehmen, falls das Verfahren nicht erfolgreich sein sollte.

Zum Hintergrund: Am 15. Januar dieses Jahres ließ der Wahlausschuss die Konservative Liste per Mehrheitsentscheidung zu, obwohl der Formfehler zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war. Eine Woche später schloss der Wahlausschuss die Konservative Liste doch aus. Die Entscheidung des Kreistags für eine Wiederholung der Wahl stützt sich auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Steffen Augsberg, das der Landkreis in Auftrag gegeben hat. Ein Gutachten des Rechtsanwalts Gerhard Bennemann im Auftrag van Slobbes kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis.

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