Auffrischungsimpfungen möglich
Gießen/Heuchelheim (pm). Noch bis Ende September ist das Impfzentrum des Landkreises in Heuchelheim in Betrieb. Es steht auch für Menschen offen, die für eine Auffrischungsimpfung zum Schutz vor dem Coronavirus infrage kommen. Die Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die zweite Impfung länger als sechs Monate zurückliegt.
Auffrischungsimpfungen sind möglich für:
Menschen ab dem 80. Lebensjahr.
Pflegebedürftige Menschen.
Menschen, die zuvor eine vollständige Impfung mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben (Impfstoffe von AstraZeneca oder Johnson & Johnson). Sie erhalten eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna).
Menschen mit einer hochgradigen Immunschwäche - zum Beispiel einem angeborenen Immundefekt, Erkrankungen der weißen Blutzellen.
Menschen, die eine immunschwächende Therapie (oder Bestrahlung) zum Beispiel wegen einer Tumorerkrankung oder wegen einer entzündlichen Erkrankung erhalten.
Menschen, die eine Organ- oder Stammzellentransplantation erhalten haben.
Nach der Schließung des Impfzentrums Ende September wird der Landkreis weiterhin mithilfe seiner Kooperationspartner DRK und Johanniter-Unfall-Hilfe Corona-Schutzimpfungen anbieten. Der Kreisausschuss hat in seiner vergangenen Sitzung eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung beschlossen.
So sind weitere Sonderimpfaktionen geplant, auch der Impfbus soll für niedrigschwellige Angebote vor Ort sorgen. Zudem können die Impfteams etwa in Pflegeeinrichtungen unterstützen, wenn eine größere Zahl von Menschen geimpft werden muss und die Praxen Unterstützung benötigen.