1. Gießener Allgemeine
  2. Kreis Gießen

Auf ein Neues Anfang September

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Thomas Brückner

Kommentare

tb_ausz_280721_4c_1
Auszählung bei der Kirchenvorstandswahl am 13. Juni in Daubringen. SYMBOLFOTO: PM © pv

Laubach (tb). Kaum dass die Kommunalwahlen vorüber, waren die Mitglieder der 70 Gemeinden der evangelischen Dekanate Grünberg, Hungen und Kirchberg bereits wieder aufgerufen, ihr Kreuzchen zu machen. Am 13. Juni war Kirchenvorstandswahl, im Bereich der Dekanate-AG bewarben sich 363 Frauen und 182 Männer um eines von 545 Vorstandsmandaten.

Formfehler: Wahl ungültig

In drei Gemeinden dies- und jenseits der östlichen Kreisgrenze allerdings heißt es jetzt »Auf ein Neues«: Die Vorstandswahl in Freienseen, Altenhain und Sellnrod ist ungültig, muss wegen eines Formfehlers wiederholt werden. Am 5. September sind die Mitglieder der neu geschaffenen Gesamtkirchengemeinde nochmals gefragt, wen sie denn in das 14-köpfige Führungsgremium entsenden möchten; neben dem Pfarrer oder der Pfarrerin, die sind sozusagen gesetzt.

Der Formfehler dürfte auch etwas mit dem komplizierten neuen Wahlsystem zu tun haben, das die evangelische Landeskirche vorgegeben hat. Licht ins »Regeldickicht« brachte eine Anfrage der Gießener Allgemeinen Zeitung an Dr. Angela Stender, Pressesprecherin der Dekanate-AG.

Zum Einstieg was Grundsätzliches: Nach der Neuregelung durch die Kirchenleitung können die Wahlen auf dreierlei Weise erfolgen: Entweder als Listenwahl (jeder nur ein Kreuz, ähnlich der Zweitstimme bei der Bundestagswahl), als »echte Bezirkswahl« (mehrere Kreuze hinter den Kandidaten der eigenen Ortskirche möglich) oder als »unechte Bezirkswahl« (mehrere Kreuze hinter den Kandidaten aus der Gesamtkirchengemeinde).

Die Sellnröder nun hatten, wohl wegen der dort relativ kleinen Anzahl Evangelischer eine »unechte Bezirkswahl« gewünscht. Heißt: Auf der Liste standen Kandidaten aus allen drei Ortskirchen, sodass der Sellnröder etwa auch einen Altenhainer oder einen Freienseener ankreuzen konnte. Kommt dieser Modus jedoch in einem Bezirk zur Anwendung, ist er in allen anzuwenden. So weit, so gut und in Ordnung. Aber: Auch bei einer »unechten Bezirkswahl« muss für den Wähler ersichtlich sein, dass es - in diesem Fall - doch drei Bezirke Ortskirchen gibt. Das ward versäumt, ein Formfehler, der die Wahl ungültig machte.

Unterdessen habe man sich für einen einfacheren Weg entschieden, erklärte Stender: Also gibt es nurmehr zwei Wahlbezirke (Sellnrod und Altenhain sind zu einem »fusioniert«), kommt zur Anwendung der Modus »echte Bezirkswahl«, bei der nur Kandidaten aus der eigenen Ortskirche anzukreuzen, die dann den Vorstand der Gesamtgemeinde bilden.

Alle Kandidaten treten wieder an

Inzwischen, so weiter die Öffentlichkeitsbeauftragte, seien alle Mitglieder mit einem Schreiben informiert worden. Und: Alle Kandidatinnen und Kandidaten aus dem ersten Anlauf im Juni treten auch diesmal an. Nach der Wahl am ersten Sonntag im September dürften also auch die Altenhainer, Freienseener und Sellnröder einen neuen gemeinsamen Kirchenvorstand haben.

Bleibt noch anzumerken: Die Wahlperiode für die neuen Kirchenvorstände beginnt am Mittwoch, 1. September. Und: Aus ihren Reihen werden die Delegierten gewählt, die ab Januar 2021 die Synode des fusionierten Dekanats Gießener Land stellen werden.

Auch interessant

Kommentare