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Appell der Behörde

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Von: red Redaktion

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Gießen (pm). Ukrainische Geflüchtete müssen auf jeden Fall die sogenannte PIK-Registrierung nachholen, wenn sie noch nicht erfolgt ist - darauf macht die Ausländerbehörde des Landkreises Gießen aufmerksam.

Die PIK-Registrierung ist die Erfassung mit biometrischen Fotos sowie Fingerabdrücken, die mit besonderen Scannern elektronisch abgenommen werden. Diese und weitere Daten werden im Ausländerzentralregister erfasst. Ohne diese vollständige Registrierung können Geflüchtete keinen Aufenthaltstitel bekommen - dieser wiederum ist Voraussetzung dafür, dass sie Sozialleistungen erhalten können.

Die Ausländerbehörde des Landkreises hat alle Menschen angeschrieben, die zur PIK-Registrierung noch einmal in die Verwaltung am Riversplatz kommen müssen. In einigen Fällen ist die Erreichbarkeit schwierig. In anderen Fällen stellte sich eine Registrierung als nicht mehr nötig heraus, weil Betroffene zum Beispiel in die Ukraine zurückgereist sind, eine Abmeldung aber noch nicht vorlag.

Voraussetzung für Sozialleistungen

»Darum bitten wir alle, die noch nicht oder nicht vollständig über das PIK-Verfahren registriert sind, sich zu melden«, sagt Landrätin Anita Schneider. »Wer Menschen aus der Ukraine bei sich aufgenommen hat oder im Alltag unterstützt, kann sie gerne darauf hinweisen. Über unsere Ukraine-Hotline können dann Termine vereinbart werden.«

Woher wissen Menschen aus der Ukraine, ob bei der ersten Registrierung in der Ausländerbehörde die PIK-Registrierung schon vollständig erfolgt ist? Wichtigstes Merkmal sind die Fingerabdrücke: Bei der PIK-Registrierung werden bei allen Menschen über sechs Jahren Abdrücke aller Finger abgenommen sowie biometrische Fotos gemacht. Ist dies noch nicht der Fall gewesen, muss die PIK-Registrierung nachgeholt werden. Dies muss wegen einer gesetzlichen Frist bis spätestens 31. Oktober geschehen.

Betroffen sind vor allem Menschen, die schon länger im Landkreis leben. Vor einigen Monaten sind Geflüchtete teilweise noch nicht oder nicht vollständig per PIK-Verfahren registriert worden, weil Ausländerbehörden die technische Ausstattung im erforderlichen Umfang noch nicht durch Bund und Land zur Verfügung gestellt worden war.

Die Registrierung findet in der Kreisverwaltung am Riversplatz statt und dauert 15 Minuten. Betroffene sollten einen Termin über die Ukraine-Hotline des Landkreises vereinbaren - sie ist telefonisch erreichbar montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr unter 06 41/93 90-35 90 und per Mail unter ukraine-hilfe@lkgi.de.

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