Kreis Gießen: Verschärfte Corona-Regeln ab Mittwoch - Auch Restaurants betroffen

Ab Mittwoch (18.08.2021) treten im Landkreis Gießen verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Betroffen sind unter anderem Gastronomien.
Der Landkreis Gießen hat mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 die zweite Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes erreicht und erlässt entsprechend der Vorgaben des Landes eine neue Allgemeinverfügung.
Am gestrigen Montag hatte das Robert-Koch-Institut (RKI), dessen Inzidenzen maßgeblich für die Einstufungen durch das Land sind, einen Wert von 36,2 für den Landkreis Gießen veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt somit am morgigen Mittwoch, 18. August, in Kraft und am 9. September außer Kraft, sofern nicht vorher die RKI-Inzidenz von 35 an fünf Tagen in Folge unterschritten wird oder sich die Infektionslage beziehungsweise Landesvorgabe vorher ändert.
Corona im Landkreis Gießen: Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft
Die neue Verfügung besagt Folgendes: Zum Schutz vor dem Coronavirus wird die Höchstzahl von Teilnehmern an Veranstaltungen in Innenräumen auf 250 Personen und im Freien auf 500 Personen begrenzt, wobei genesene und vollständig geimpfte Personen nicht mitgezählt werden.
Zudem gilt ab morgen für Veranstaltungen (mehr als 25 Teilnehmer), Restaurants und weitere Einrichtungen in Innenräumen eine Testpflicht für Personen, die nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Damit sollen Infektionen frühzeitig erkannt und Infektionsketten schnellstmöglich unterbrochen werden.
Die Verfügung kann unter corona.lkgi.de nachgelesen werden.