3G-Regel setzt Handwerk weiter zu

Für alle, die weder genesen, geimpft oder getestet sind, heißt es seit gestern: »Wir müssen leider draußen bleiben.« Ob 3G am Arbeitsplatz ein Beitrag zur Eindämmung der Pandemie wird, bleibt abzuwarten. Fest steht aber bereits: Kontrolle, Dokumentation, Datenschutz überlässt der Staat den Betrieben. Ein Mehraufwand, der besonders das Handwerk mit seinen wechselnden Einsatzstellen trifft.
Rund 30 Mitarbeiter zählt das Unternehmen von Kreishandwerksmeister Kay-Achim Becker. Der Beuerner ist Chef der Becker System-Wandbau GmbH. Mithilfe modernster Automatisierungs- technik stellt das Unternehmen »Mauertafeln« her, also vorgefertigte Mauerwerkselemente. Auch für die Produktionsstätte in Mücke gelten an diesem Mittwochmorgen erstmals die neuen Vorschriften des Bundesinfektionsschutzgesetzes, das im Übrigen von der heute in Kraft getretenen Landesverordnung nicht konterkariert wird (siehe S. 7).
»Wenigstens etwas«, dürfte Becker denken. Verweist er doch auf den allein vom Bund auferlegten Aufwand, den 3G am Arbeitsplatz für ihn bedeutet. Eher grundsätzlich fügt er an: »Ich finde es bedauerlich, dass der Staat die Verantwortung auf uns abwälzt.« Auch sieht er die Gefahr, dass Konflikte in die Betriebe hineingetragen werden.
Schwierig zu händeln, erläutert Becker nun, seien die neuen Vorschriften vor allem bei den Kollegen, die meist direkt auf die Baustelle fahren. Dennoch habe man die Kontrolle der nun täglichen Testpflicht sichergestellt.
Sagt’s und betont am Ende, dass er sehr früh fürs Impfen und jüngst auch fürs Boostern geworben habe. Zuletzt waren unter den 30 Mitarbeitern nur zwei ohne den Piks. Mag sein, die verschärften Regeln haben gewirkt, will doch nun auch der vorletzte Kollege die Ärmel hochkrempeln.
Auf einem Tisch im Büro liegen noch die Corona-Testkits, mit denen sich Mitarbeiter den Zutritt zum Betrieb »erprobt« haben. Wie gefordert unter Aufsicht, hier des Werksleiters Thomas Fischbach. Zwei Kollegen betreten kurz darauf den Raum, legen ihren Covid-Pass vor - der geforderte einmalige Nachweis einer Genesung oder Impfung ist damit erbracht. Die beiden muss 3G nicht mehr jucken - fürs Erste.
Auch Björn Hendrischke, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gießen, beklagt den bürokratischen Aufwand für eine Branche, die eh schon unterm Fachkräftemangel leide.
Nur ein erstes, noch recht harmloses Beispiel: Um nicht in Konflikt mit dem Datenschutz zu geraten, sollte für jeden Arbeitnehmer eine eigene Liste mit den Daten zu Impfstatus und Testnachweis angelegt werden, rät Hendrischke.
Und ein zweites: Genau zu beachten ist der Zeitpunkt, da der Schutzstatus eines Genesenen abläuft. Greife danach doch auch hier die Testpflicht. Nur der Vollständigkeit halber stellt Hendrischke eines klar: »Wer der nun gesetzlichen Pflicht, seinen Status mitzuteilen, nicht nachkommt, den muss ich wie einen Ungeimpften behandeln.«
Um die Schwierigkeiten von Betrieben mit wechselnden Baustellen weiß der Sprecher der Handwerker nur zu gut. Er und seine Juristen haben daher vor zwei Tagen ein Infoblatt versandt. Ein Rat an diese Betriebe lautet, den Testnachweis vor Fahrtantritt bzw. vor Betreten des Arbeitsortes (etwa Kundenbaustelle) erbringen zu lassen. Empfohlen wird ferner, den Nachweis in digitaler Form (etwa PDF-Format) zu fordern und überdies festzulegen, »bis wann und an wen im Betrieb dieser Nachweis jeden Morgen zu senden ist«. Alternativ könne auch der Fahrer einer Fahrgemeinschaft mit Kontrolle und Dokumentation der Tests beauftragt werden.
Natürlich sei es ebenso möglich, den Arbeitnehmer vor der Fahrt zum Kunden in den Betrieb kommen lassen, um zu testen und zu dokumentieren. »Nur ist dann die Fahrt vom Betrieb zum Kunden als Arbeitszeit zu vergüten.«
Dass ein Selbsttest zu Hause nicht reiche, stellt Hendrischke in diesem Zusammenhang klar. Kontrolliert werden müsse somit, dass der Nachweis in Testcentern, Arztpraxen, bei einem zugelassenen Dienstleister oder aber unter den Augen eines geschulten Mitarbeiters erbracht wurde - und das vor Betreten der Betriebsgebäude.
Für Hendrischke zeigt sich an diesen Beispielen, wie wenig praktikabel die vom Bund erlassenen Vorschriften sind. Anders als bei der bisherigen Landesverordnung, die Nachweis und Dokumentation dem Arbeitnehmer auferlegt habe, werde jetzt der »bürokratische Aufwand komplett auf die Betriebe verschoben«. Wie er auch vermutet, werde der von allen doch gewünschte Zusammenhalt in den Betrieben durch die neue Regelung nicht gerade gefördert.
Als konsequentere Lösung hätte er, »wiewohl kein großer Fan der Impfpflicht«, die 2G-Regel empfunden. Wäre damit doch ein »Standard für alle« einhergegangen und die Verantwortung vom Arbeitgeber weggezogen worden.