Zweites Geständnis in Korruptionsfall
Frankfurt - Mit einem zweiten Geständnis und einer langen Befragung des Hauptangeklagten ist gestern der Prozess gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt der Frankfurter Justiz fortgesetzt worden. Der ehemalige Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft muss sich seit 13. Januar selbst wegen Korruptionsvorwürfen verantworten.
Der 55-Jährige soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Er ist wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung angeklagt. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, dem gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vorgeworfen wird.
Am dritten Prozesstag vor dem Frankfurter Landgericht räumte der mitangeklagte Unternehmer ein, mit dem ehemaligen Oberstaatsanwalt - einem engen Freund - gemeinsam eine Firma gegründet zu haben, die Sachverständige für die Justiz vermittelte. Als juristischer Laie sei er stets der Auffassung gewesen, »dass die Aufträge zu 100 Prozent legal und korrekt waren«. 2009 habe sein Freund ihn gebeten, ihn an den Gewinnen aus dem Unternehmen zu beteiligen. Das sei ein Fehler gewesen: »Es ist klar, dass ich ihm das Geld nicht hätte geben dürfen.« Dem Unternehmer wird ferner vorgeworfen, zu Unrecht Corona-Hilfen für die Firma beantragt zu haben. Nach seiner Aussage vergangene Woche wurde der angeklagte Ex-Oberstaatsanwalt vom Richter und drei Oberstaatsanwälten befragt. Der Straftatbestand der Untreue wurde dabei vom Gericht ausgeklammert - dieser Tatkomplex soll später behandelt werden. Zunächst geht es nur um den Vorwurf der Bestechlichkeit. dpa