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Steuerklassen 3 und 5 vor dem Aus - Was nun auf Paare in Hessen zukommt

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Von: Tim Bergfeld

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Minijob Steuererklärung Steuer
Minijob Steuererklärung Steuer © Michael Bihlmayer/Imago; blickwinkel McPHOTO/K. Steinkamp/Imago; Collage: RUHR24

Für Ehepaare gibt es bald nicht mehr die Option, ihre Steuerklasse zu wählen. Die Klassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden.

Frankfurt - Bisher konnten Verheiratete selbst entscheiden, in welche Steuerklasse sie fallen. Nun arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzespaket, welches die Steuerklassen 3 und 5 abschafft, so steht es auch im Koalitionsvertrag. Was bedeutet das für Menschen in Hessen?

Die Steuerklassen 3, 4 und 5 sind nur für Ehepaare vorgesehen: Steuerklasse 3 bedeutet, dass der Partner oder die Partnerin deutlich weniger verdient als man selbst, oder dass er oder sie selbstständig, Rentner oder Pensionär ist. Klasse 4 bekommen alle Verheirateten, entweder, weil sie sich nicht aktiv für die Klasse 3/5 entschieden haben, oder, wenn die Ehepartner ähnlich viel verdienen. Die Steuerklasse 5 erhält jeder, dessen Partner oder Partnerin in Klasse 3 ist. Sich in Steuerklasse 3/5 zu befinden, bedeutet außerdem, dass eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.

Bisher konnten Ehepartner frei wählen, welche Kombination sie anwenden, doch ab Juli 2023 soll diese Option nicht mehr bestehen. Zuvor hatten Ehepaare mit der Klasse 3/5 zwar zunächst weniger Geld erhalten, doch mit der Steuererklärung am Ende des Jahres deutlich mehr zurückbekommen. Wer ab Juli also mehr, beziehungsweise weniger Geld erhält, lässt sich online mit speziellen Rechnern ausrechnen.

Ziel der Reform der Steuerklassen ist mehr Fairness für beide Ehepartner - vor allem Frauen

Das neue System soll laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) fairer sein: „Dadurch wird die Lohnsteuerbelastung zwischen Eheleuten fairer verteilt.“ Die ökonomische Gleichstellung und die soziale Sicherung von Frauen seien Ziele der Reform. Gleichzeitig fordert Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge eine faire Bezahlung von Frauen: „Noch immer bekommen Frauen für die gleiche Arbeit weniger Lohn als Männer.“ Dies sei „nicht akzeptabel“.

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gingen von den 18 Prozent Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen 11 Prozent auf die Berufswahl und mehr Vollzeitjobs zurück. Die restlichen 7 Prozent entstünden durch Lohndiskriminierung.

Auch bei der Grundsteuer wird es ab 2025 Veränderungen geben: Ab 2025 wird es eine neue Grundsteuer geben. Damit die neuen Werte berechnet werden können, müssen alle Eigentümer eine Erklärung abgeben. Die Hintergründe erklärt Steuerfachmann Bastian Langbein aus Friedberg. (tab)

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